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Bruttoeinkommen

nach der Veteilungsrechnung in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung:
1. für das Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Einkommen): Bruttolohn bzw. -gehalt und Sozialbeiträge der Arbeitgeber .
2. für das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Einkommen): entnommene sowie nicht entnommene Gewinne plus direkte Steuern (Steuern) plus geleistete Übertragungen (z.B. Lastenausgleichsabgabe u.a.) minus empfangene Übertragungen minus Nettozuführung zu Rückstellungen der betrieblichen Altersversorgung. Vgl. auch Volkseinkommen.

 

 


 

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