Preiskartell
Zusammenschluß von Unternehmungen gleicher Wirtschaftsstufe zur Fixierung von Mindestpreisen . Es fällt unter das sog. Kartellverbot (Kartell) von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Preiskartell führt alsbald zu einem Quotenkartell. Bekanntes Beispiel aus der jüngeren Zeit im internationalen Handel ist das Erdölkartell der OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries).
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