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Preiskalkulation

Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung.




zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu er­mitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Pro­dukt oder eine Dienstleistung ohne Berück­sichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung be­stimmen, indem den im Rahmen der Kosten­trägerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkula­tion). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu beson­ders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anla­gengeschäft, wo das Fehlen von Marktprei­sen häufig eine kostenorientierte Preisbil­dung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkal­kulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Pro­duktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten er­folgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmit­telbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hil­fe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalku­lationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger diffe­renzierten Abrechnungsgängen auf Pro­dukteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfah­ren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforde­rungen, die aus heutiger Sicht an die Preis­kalkulation zu stellen sind, zu der Auffas­sung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigen­der Weise genügt. Den traditionellen For­men der Vollkostenrechnung sind insb. fol­gende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweili­gen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gege­ben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Re­gelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nach­fragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwal­tungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen ihre Preise nach den sog. Leitsätzen für die Preisermittlung auf­grund von Selbstkosten (LSP) bestimmen. Die Überwälzung gestiegener Kosten auf die Preise wird ferner dann eher akzeptiert, wenn alle Anbieter entsprechend verfahren. Ein aufgrund der Preiselastizität beding­ter Absatzrückgang ist auch dann allerdings nicht auszuschließen. Insofern sind z. B. Ver­brauchsteuererhöhungen fast nie absatz- bzw. gewinneutral auf Preise überwälzbar. Es besteht über die Auswahl des Gemein­kostenschlüssels oder des Kalkulationsver­fahrens die Gefahr einer indirekten Preis- und Programmpolitik. Die Preispolitik verliert durch eine stren­ge Bindung an die Kosten an Flexibilität und Marktnähe und läßt die Möglichkeiten zur Durchsetzung solcher, aber auch höherer Preise außer acht. Angesichts dieser Gefahren eines Kalkulie- rens auf Vollkostenbasis wird deshalb die Deckungsbeitragsrechnung immer mehr als ein brauchbares Instrument zur Fundie­rung preispolitischer Entscheidungen her­ausgestellt (Deckungsbudget). Eines der erklärten Ziele der als unternehmerisches Dispositionsinstrument konzipierten Deckungsbeitragsrechnung ist es, den in einer Unternehmung für die Preispolitik zuständi­gen Entscheidungsträgern jene Kosteninfor­mationen rasch und in leicht verwertbarer Form vorzugeben, die sie beim Festlegen von Angebotspreisen bzw. bei der Überprüfung der Auskömmlichkeit von Marktpreisen be­nötigen. Hierzu werden grundsätzlich von den Erlösen einer Leistungseinheit im Wege einer Rückrechnung die dieser Leistungsein­heit zurechenbaren Kosten subtrahiert. Die­se Form der sog. retrograden Kalkulation ist von der progressiven Teilkostenkalkulation zu unterscheiden, bei der fixe und variable Kosten unterschieden werden und der Preis als (Deckungsbeitrags-) Aufschlag auf die va­riablen Stückkosten kalkuliert wird. Damit vermeidet man die Gefahr, sich aus dem Markt zu kalkulieren und kommt zu be­schäftigungsunabhängigen Preisen. Alle an­deren o. g. Einwände gegen die kostenorien­tierte Kalkulation bleiben aber bestehen. Benutzt man statt der variablen Stückkosten die Grenzkosten (bezüglich der Absatzmen­ge), ist auch bei nicht-linearen Kostenfunk­tionen eine auslastungskonforme Preiskal­kulation mit relativ hohen (niedrigen) Preisen bei hoher (niedriger) Beschäftigung gewährleistet. In der Praxis wendet man die­se sog. Grenzkostenkalkulation häufig nur bei überdurchschnittlicher Beschäftigung an, während ansonsten die vollen Durch­schnittskosten herangezogen werden. Die Bedeutung, die die Kosten- und Lei­stungsrechnung heute noch für die Bestim­mung von Angebotspreisen hat, hängt von mehreren gesamt- und einzelwirtschaftli­chen Einflußfaktoren ab. In einer zentral ge­lenkten Planwirtschaft bspw., in der die Prei­se staatlich festgesetzt werden, ist der Zusammenhang zwischen Kosten und Ver­kaufspreisen sehr eng. Die Kosten bilden in diesem System regelmäßig die Preisbemes- sungsgrundlage und dienen zugleich der Preisrechtfertigung. In marktwirtschaftli­chen Systemen hingegen kommen die Preise durch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage zustande. Sind aber die Preise durch den Markt vorgegeben, so dient die Kostenrechnung nicht der Preisbestim­mung, sondern eher der Preisbeurteilung. Ein sich auf die Kostenrechnung stützender Anbieter kann zwar unter solchen Bedin­gungen prüfen, ob bzw. inwieweit die gege­benen Absatzpreise ausreichen, seine Kosten zu decken. Prinzipiell hat j edoch kein Anbie­ter Anspruch darauf, im Verkaufspreis seine Kosten ersetzt zu bekommen. Andererseits verbietet ihm auch niemand, einen Preis zu fordern, der über den Kosten liegt. Dennoch spielen auch im marktwirtschaftli­chen System die Kosten v. a. für die Preis­argumentation bzw. für die Rechtfertigung von Preiserhöhungen eine wesentliche Rolle. Häufig versuchen Anbieter, hohe Preise bzw. beabsichtigte oder schon realisierte Preiserhöhungen mit der für sie geltenden oder neu eingetretenen Kostensituation zu rechtfertigen, obwohl es daneben noch ande- g\'btAusgehend von diesen Überlegungen hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass in einer Marktwirtschaft die Kostenrechnung in er­ster Linie zur Bestimmung von Preisun­tergrenzen herangezogen werden kann. Eine auf den Selbstkosten basierende Preiskalku­lation zeigt den Anbietern lediglich, welchen Preis sie in einer bestimmten Situation min­destens fordern müssen, wenn sie keinen Verlust erleiden wollen. Um welchen Betrag sie ihre Preisforderung dann tatsächlich über die Preisuntergrenze hinausgehend anheben können, hängt im wesentlichen von marktli­chen Einflüssen ab. Eine auf der Kostenrech­nung aufgebaute Preiskalkulation kann also nicht den erzielbaren Verkaufspreis ermit­teln, sondern lediglich eine Mindestpreis­forderung fixieren oder prüfen, ob sich die Annahme eines Auftrags zu einem vorgege­benen Preis noch lohnt. Sind dem Anbieter Marktpreise vorgegeben, so kann eine auf Kosten basierende Preiskal­kulation aber auch der Errechnung von Preisobergrenzen für den Einkauf dienen (Beschaffungspreise). Für einen Industriebe­trieb stellt sich prinzipiell die Frage, welchen Betrag man maximal für einen bestimmten Einsatzstoff ausgeben darf, um bei gegebe­nem Verkaufspreis und festhegenden Wei­terverarbeitungskosten einen bestimmten geplanten oder vorgegebenen Gewinn zu realisieren. Weiterhin dient eine auf Kosten basierende Preiskalkulation der Festlegung von Ver­rechnungspreisen für interne Leistungen. Sehr häufig sieht man in der Praxis bei der Er­mittlung von Preisen für Leistungen, die zwischen verschiedenen Abteilungen oder Teilbetrieben eines Unternehmens bzw. Konzernunternehmen ausgeführt werden, eine Orientierung an Kostengrößen vor. So können bspw. Rechnerleistungen der zentra­len EDV-Abteilung mit einem internen Ver­rechnungspreis, der auf den Selbstkosten der EDV-Ab teilung beruht, belegt werden. Exportintensive Unternehmen schließlich müssen regelmäßig erhebliche absatzwirt­schaftliche Zusatzleistungen erbringen, für deren Erfassung sich besondere Formen der Exportkalkulation herausgebildet haben.

Literatur:  Hummel, S.; Männel, W., Kostenrech­nung 1, Grundlagen, Aufbau und Anwendung, 4. Aufl., Wiesbaden 1986, S. 27-30 und 258 f. Diesel­ben, Kostenrechnung 2, Moderne Verfahren und Systeme, 3. Aufl., Wiesbaden 1982, S. 96-110. Männel, W., Preiskalkulation nach den Grundsät­zen der Deckungsbeitragsrechnung, in: Kosten­rechnungspraxis (1978), Sonderheft, S. 3-26.

 

 


 

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