Preiskalkulation
Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung.
zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu ermitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Berücksichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung bestimmen, indem den im Rahmen der Kostenträgerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkulation). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu besonders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anlagengeschäft, wo das Fehlen von Marktpreisen häufig eine kostenorientierte Preisbildung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkalkulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Produktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten erfolgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmittelbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hilfe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalkulationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger differenzierten Abrechnungsgängen auf Produkteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfahren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforderungen, die aus heutiger Sicht an die Preiskalkulation zu stellen sind, zu der Auffassung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigender Weise genügt. Den traditionellen Formen der Vollkostenrechnung sind insb. folgende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweiligen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Regelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nachfragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen ihre Preise nach den sog. Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) bestimmen. Die Überwälzung gestiegener Kosten auf die Preise wird ferner dann eher akzeptiert, wenn alle Anbieter entsprechend verfahren. Ein aufgrund der Preiselastizität bedingter Absatzrückgang ist auch dann allerdings nicht auszuschließen. Insofern sind z. B. Verbrauchsteuererhöhungen fast nie absatz- bzw. gewinneutral auf Preise überwälzbar. Es besteht über die Auswahl des Gemeinkostenschlüssels oder des Kalkulationsverfahrens die Gefahr einer indirekten Preis- und Programmpolitik. Die Preispolitik verliert durch eine strenge Bindung an die Kosten an Flexibilität und Marktnähe und läßt die Möglichkeiten zur Durchsetzung solcher, aber auch höherer Preise außer acht. Angesichts dieser Gefahren eines Kalkulie- rens auf Vollkostenbasis wird deshalb die Deckungsbeitragsrechnung immer mehr als ein brauchbares Instrument zur Fundierung preispolitischer Entscheidungen herausgestellt (Deckungsbudget). Eines der erklärten Ziele der als unternehmerisches Dispositionsinstrument konzipierten Deckungsbeitragsrechnung ist es, den in einer Unternehmung für die Preispolitik zuständigen Entscheidungsträgern jene Kosteninformationen rasch und in leicht verwertbarer Form vorzugeben, die sie beim Festlegen von Angebotspreisen bzw. bei der Überprüfung der Auskömmlichkeit von Marktpreisen benötigen. Hierzu werden grundsätzlich von den Erlösen einer Leistungseinheit im Wege einer Rückrechnung die dieser Leistungseinheit zurechenbaren Kosten subtrahiert. Diese Form der sog. retrograden Kalkulation ist von der progressiven Teilkostenkalkulation zu unterscheiden, bei der fixe und variable Kosten unterschieden werden und der Preis als (Deckungsbeitrags-) Aufschlag auf die variablen Stückkosten kalkuliert wird. Damit vermeidet man die Gefahr, sich aus dem Markt zu kalkulieren und kommt zu beschäftigungsunabhängigen Preisen. Alle anderen o. g. Einwände gegen die kostenorientierte Kalkulation bleiben aber bestehen. Benutzt man statt der variablen Stückkosten die Grenzkosten (bezüglich der Absatzmenge), ist auch bei nicht-linearen Kostenfunktionen eine auslastungskonforme Preiskalkulation mit relativ hohen (niedrigen) Preisen bei hoher (niedriger) Beschäftigung gewährleistet. In der Praxis wendet man diese sog. Grenzkostenkalkulation häufig nur bei überdurchschnittlicher Beschäftigung an, während ansonsten die vollen Durchschnittskosten herangezogen werden. Die Bedeutung, die die Kosten- und Leistungsrechnung heute noch für die Bestimmung von Angebotspreisen hat, hängt von mehreren gesamt- und einzelwirtschaftlichen Einflußfaktoren ab. In einer zentral gelenkten Planwirtschaft bspw., in der die Preise staatlich festgesetzt werden, ist der Zusammenhang zwischen Kosten und Verkaufspreisen sehr eng. Die Kosten bilden in diesem System regelmäßig die Preisbemes- sungsgrundlage und dienen zugleich der Preisrechtfertigung. In marktwirtschaftlichen Systemen hingegen kommen die Preise durch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage zustande. Sind aber die Preise durch den Markt vorgegeben, so dient die Kostenrechnung nicht der Preisbestimmung, sondern eher der Preisbeurteilung. Ein sich auf die Kostenrechnung stützender Anbieter kann zwar unter solchen Bedingungen prüfen, ob bzw. inwieweit die gegebenen Absatzpreise ausreichen, seine Kosten zu decken. Prinzipiell hat j edoch kein Anbieter Anspruch darauf, im Verkaufspreis seine Kosten ersetzt zu bekommen. Andererseits verbietet ihm auch niemand, einen Preis zu fordern, der über den Kosten liegt. Dennoch spielen auch im marktwirtschaftlichen System die Kosten v. a. für die Preisargumentation bzw. für die Rechtfertigung von Preiserhöhungen eine wesentliche Rolle. Häufig versuchen Anbieter, hohe Preise bzw. beabsichtigte oder schon realisierte Preiserhöhungen mit der für sie geltenden oder neu eingetretenen Kostensituation zu rechtfertigen, obwohl es daneben noch ande- g\'btAusgehend von diesen Überlegungen hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass in einer Marktwirtschaft die Kostenrechnung in erster Linie zur Bestimmung von Preisuntergrenzen herangezogen werden kann. Eine auf den Selbstkosten basierende Preiskalkulation zeigt den Anbietern lediglich, welchen Preis sie in einer bestimmten Situation mindestens fordern müssen, wenn sie keinen Verlust erleiden wollen. Um welchen Betrag sie ihre Preisforderung dann tatsächlich über die Preisuntergrenze hinausgehend anheben können, hängt im wesentlichen von marktlichen Einflüssen ab. Eine auf der Kostenrechnung aufgebaute Preiskalkulation kann also nicht den erzielbaren Verkaufspreis ermitteln, sondern lediglich eine Mindestpreisforderung fixieren oder prüfen, ob sich die Annahme eines Auftrags zu einem vorgegebenen Preis noch lohnt. Sind dem Anbieter Marktpreise vorgegeben, so kann eine auf Kosten basierende Preiskalkulation aber auch der Errechnung von Preisobergrenzen für den Einkauf dienen (Beschaffungspreise). Für einen Industriebetrieb stellt sich prinzipiell die Frage, welchen Betrag man maximal für einen bestimmten Einsatzstoff ausgeben darf, um bei gegebenem Verkaufspreis und festhegenden Weiterverarbeitungskosten einen bestimmten geplanten oder vorgegebenen Gewinn zu realisieren. Weiterhin dient eine auf Kosten basierende Preiskalkulation der Festlegung von Verrechnungspreisen für interne Leistungen. Sehr häufig sieht man in der Praxis bei der Ermittlung von Preisen für Leistungen, die zwischen verschiedenen Abteilungen oder Teilbetrieben eines Unternehmens bzw. Konzernunternehmen ausgeführt werden, eine Orientierung an Kostengrößen vor. So können bspw. Rechnerleistungen der zentralen EDV-Abteilung mit einem internen Verrechnungspreis, der auf den Selbstkosten der EDV-Ab teilung beruht, belegt werden. Exportintensive Unternehmen schließlich müssen regelmäßig erhebliche absatzwirtschaftliche Zusatzleistungen erbringen, für deren Erfassung sich besondere Formen der Exportkalkulation herausgebildet haben.
Literatur: Hummel, S.; Männel, W., Kostenrechnung 1, Grundlagen, Aufbau und Anwendung, 4. Aufl., Wiesbaden 1986, S. 27-30 und 258 f. Dieselben, Kostenrechnung 2, Moderne Verfahren und Systeme, 3. Aufl., Wiesbaden 1982, S. 96-110. Männel, W., Preiskalkulation nach den Grundsätzen der Deckungsbeitragsrechnung, in: Kostenrechnungspraxis (1978), Sonderheft, S. 3-26.
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