Preisregulierung
1. im privaten Sektor als vertikale Preisbindung (Verlagserzeugnisse) in der Form einer vertraglichen Preisregulierung und als unverbindliche (vertikale) Preisempfehlung (bei bestimmten Markenartikeln) vom Gesetzgeber geregelt im Sinne von Ausnahmen.
2. Im öffentlichen Sektor als P. (Preisvorschriften) in Form von behördlichen Verordnungen, Verfügungen und Anordnungen. Man kann auch in den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen Rest öffentlicher Preisregulierung erkennen.
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