Preisbindung
ist stets P. zweiter Hand, weil andere damit gebunden werden. Vertikale P. verpflichtet den Abnehmer, den vom Hersteller festgesetzten Preis beim Wiederverkauf dem Käufer gegenüber einzuhalten. In der Bundesrepublik gibt es eine solche P. bei Verlagserzeugnissen. In einem Revers verpflichtet sich der Buchhändler gegenüber dem Verlag, die vom Verlag bestimmten Ladenpreise einzuhalten. Andere P., insbesondere Absprachen in Form von Preiskartellen , sind nichtig. Siehe auch Wettbewerbstheorie , Wettbewerbspolitik .
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