Progressionstarif
Steuertarif, bei dem der durchschnittliche Steuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage zunimmt. Der Grenzsteuersatz ist stets größer als der Durchschnittssteuersatz. Siehe auch Steuerprogression . Für die Ausgestaltung der Progression ergeben sich folgende Formen: Stufentarif: Innerhalb bestimmter Einkommensstufen fest geltende Prozentsätze werden proportional auf das jeweils gesamte Einkommen angesetzt. Anstoßtarif: Das Einkommen wird in Stufen zerlegt und von Stufe zu Stufe mit höheren Prozentsätzen belegt. Aus den Steuerbeträgen je Stufe wird die Steuerschuld aufaddiert. Formeltarif: Die steuerliche Belastung wird mittels mathematischer Funktionen ermittelt. So sieht es auch das EStG vor.
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