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Steuerprogression

bedeutet die Progressivität des Steuertarifs (Progressionstarif). Die direkte S. läßt sich durch verschiedene Maße beschreiben:      a)         Die Differenz von Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz ist größer Null                      (Steuersatz).            
Steuerprogression

                 (St = Steuerbetrag                  B = Bemessungsgrundlage)      b)         Die Änderungsrate des Durchschnittssteuersatzes bei Änderung der         Bemessungsgrundlage ist größer Null.            
Steuerprogression

     c)         Die Elastizität des Steuerbetrags in bezug auf die Bemessungsgrundlage ist       größer Eins.            
Steuerprogression

     d)         Die Änderung des Grenzsteuersatzes bei Änderung der Bemessungsgrundlage                      ist größer Null.            
Steuerprogression

Die indirekte S. kann sich dadurch ergeben, daß in den Steuertarif mit konstantem Steuersatz ein Freibetrag eingearbeitet ist.                   
Steuerprogression

            BF = Freibetrag Dann ist die Änderungsrate des Durchschnittssteuersatzes bei Änderung der Bemessungsgrundlage größer Null.

 

 


 

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