Steuerprogression
bedeutet die Progressivität des Steuertarifs (Progressionstarif). Die direkte S. läßt sich durch verschiedene Maße beschreiben: a) Die Differenz von Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz ist größer Null (Steuersatz).
(St = Steuerbetrag B = Bemessungsgrundlage) b) Die Änderungsrate des Durchschnittssteuersatzes bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist größer Null.
c) Die Elastizität des Steuerbetrags in bezug auf die Bemessungsgrundlage ist größer Eins.
d) Die Änderung des Grenzsteuersatzes bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist größer Null.
Die indirekte S. kann sich dadurch ergeben, daß in den Steuertarif mit konstantem Steuersatz ein Freibetrag eingearbeitet ist.
BF = Freibetrag Dann ist die Änderungsrate des Durchschnittssteuersatzes bei Änderung der Bemessungsgrundlage größer Null.
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