Prolongation
Verlängerung der Vereinbarungen über eine Wechselverbindlichkeit, insbesondere über die Laufzeit des Wechsels. Sie geschieht i.d.R. durch Ausstellung eines P.-swechsels an Stelle des bei Verfall nicht bezahlten Wechsels. Aber auch Vertragsverlängerungen im Zusammenhang mit Bankkrediten (Kredit) oder Termingeschäften werden mit dem Begriff Prolongation abgedeckt.
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