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Rediskontkontingente

Höchstbetrag für die Rediskontierung; das ist der Weiterverkauf von Wechseln, die bereits durch eine Bank diskontiert wurden, an die Zentralbank . Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank legt differenzierte Normkontingente fest. Diese orientieren sich u.a. an den haftenden Mitteln wie an der Bilanzstruktur der Banken. Die Individualkontingente werden von der für die einzelne Bank zuständigen Landeszentralbank festgelegt. Höhe und Berechnungsverfahren werden nicht bekanntgegeben. Das betreffende Individualkontingent wird lediglich der betreffenden Bank mitgeteilt. Eine Veränderung der R. ändert die Refinanzierungsmöglichkeiten der jeweiligen Bank, damit ihre Liquidität und Kreditvergabemöglichkeiten (Kredit).

 

 


 

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