Rembourskredit
Der Rembourskredit ist eine Sonderform des Akzeptkredits im Außenhandel auf der Grundlage eines Dokumentenackreditivs (Akkreditiv). Der R. dient vor allem der Finanzierung von Importgeschäften. Normalerweise zieht der Exporteur auf den Importeur einen Wechsel , den der Exporteur (nach Akzeptierung durch den Importeur) bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Die Bank des Exporteurs wird diesen Wechsel nur dann ankaufen, wenn ihr der Importeur bekannt ist und als kreditwürdig gilt. Ist dies nicht der Fall, wird der Exporteur verlangen, daß der Importeur bei einer bekannten Bank einen Akzeptkredit in Anspruch nimmt. Dann zieht der Exporteur einen Wechsel auf diese Bank (sei es die Bank des Importeurs, sei es eine zwischengeschaltete Remboursbank), wobei die Tratte von den Dokumenten begleitet wird. Die kreditgebende Bank akzeptiert bei Annahme der Dokumente die Tratte und sendet das Akzept an den Exporteur zurück.
bei überseeischen Warengeschäften die Mitwirkung einer Bank bei der Begleichung des Kontraktes durch Kreditgewährung (Außenhandelsfinanzierung). Beim Akzept-Rembours (Wechselrembours) akzeptiert die Bank des Importeurs die Tratte des ausländischen Verkäufers. Der Importeur muss sich von der Bank vor Abschluß des Importgeschäftes den Kredit zusichern lassen.
Siehe auch: Remboursgeschäft.
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