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Rentenformel

In der R. wirken die individuellen und generellen Bestimmungsfaktoren (Versicherungsjahre (J), Steigungssatz je anrechnungsfähigem Versicherungsjahr (St), Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage (PB) und Allgemeine Bemessungsgrundlage (AB)) der Rentenhöhe multiplikativ zusammen. Die Jahresrente (L) ergibt sich wie folgt:                      J · St · PB · AB = L. Dem deutschen Rentenrecht liegt das Ziel zugrunde, den Rentnern über die sog. R. 60% der durchschnittlichen Bruttolöhne zu sichern. Da im dabei verwendeten Umlageverfahren neben einer Veränderung der Lebenserwartung vor allem die Bevölkerungsänderungsrate eine wesentliche Rolle spielt, werden neuerdings auch bevölkerungsunabhängige R. diskutiert. S. a. dynamische Rente.

 

 


 

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