Rentenfonds
Inhaltsübersicht
I. Überblick
II. Arten
III. Entwicklung
I. Überblick
1. Definition
Eine häufig genannte Definition zu Rentenfonds besagt, dass diese Investmentfonds seien, die ausschließlich in festverzinslichen Wertpapieren investiert sind. „ Festverzinslich “ bedeutet, dass für die gesamte Laufdauer des Papieres eine feste Verzinsung festgelegt wurde. Gesetzliche Grundlage für die Abgrenzung verschiedener Fondstypen ist dabei das Investmentgesetz (InvG), das Anfang 2004 als Teil des Investmentmodernisierungsgesetzes (InvModG) in Kraft trat und zwischen richtlinienkonformen, gemischten sowie Immobilien-, Altersvorsorge- und Spezial-Sondervermögen unterscheidet. Eine Definition des Begriffs „ Rentenfonds “ sucht man jedoch vergeblich. Bei einem „ klassischen “ bzw. „ reinen “ Rentenfonds sind die Mittel in Staatsanleihen, Pfandbriefen und/oder Unternehmensanleihen entweder in Euro oder in anderen Währungen angelegt. Der Fondsmanager sorgt für eine ausgewogene Struktur nach (Rest-)Laufzeit der Papiere, Bonität der Emittenten sowie bei global investierenden Fonds nach Währungen.
2. Ausschüttung
Rentenfonds lassen sich unter anderem in ausschüttende und thesaurierende Fonds unterscheiden. Die aufgelaufenen Erträge (eingegangene Zinsen, realisierte Kursgewinne) werden bis zum Geschäftsjahresende angesammelt und erhöhen damit den Anteilwert. In aller Regel werden dann die eingegangenen Zinsen und Dividenden als ordentliche Erträge an die Anleger ausgeschüttet, während die Kursgewinne zur Substanzerhaltung im Fondsvermögen verbleiben. Bei ausschüttenden Rentenfonds erfolgt eine Gutschrift auf dem Konto des Anteileigners (abzüglich Steuern), während diese bei thesaurierenden „ kapitalisiert “ wird. Der Anleger erhält einen Nachweis über den Thesaurierungsbetrag sowie steuerliche Angaben bzw. Abzüge. Es erfolgt keine Geldzahlung, sondern die Erträge bleiben im Fondsvermögen.
3. Performance
Die meisten privaten Anleger verstehen unter der Performance die Wertentwicklung. In der Praxis des Fondsmanagements hingegen wird unter der Performance die unter Berücksichtigung des Risikos erzielte (risikoadjustierte) Wertentwicklung verstanden. Während vor einigen Jahren in der Öffentlichkeit Rentenfonds wie Investmentfonds im allgemeinen noch ausschließlich nach ihrer Wertentwicklung beurteilt wurden, zeichnet sich seit einiger Zeit der Trend ab, auch das Risiko in die Bewertung einfließen zu lassen. Rating-Gesellschaften (z.B. FERI-Trust) gehen dazu über, dem Anleger die risikoadjustierte Rendite (Sharpe-Ratio, Jensen´s Alpha u.ä.) näher zu bringen.
Wertentwicklung und Risiko eines nationalen Rentenfonds werden im Wesentlichen von der Zins- bzw. Renditeentwicklung in den verschiedenen Laufzeitensegmenten bestimmt. Bei internationalen Rentenfonds kommt der Wechselkurs als Performancebeitragsfaktor hinzu.
Die Performance eines Rentenportfolios kann aktiv gesteuert werden. Dabei lassen sich drei Schritte unterscheiden. Zunächst ist ein ökonomisches Weltbild zu erstellen, aus dem eine quantitativ gestützte Rendite- und Wechselkursprognose abgeleitet sowie der Total Return über alle Laufzeiten berechnet werden kann. Dann werden Laufzeiten- und Währungsstruktur auf der Basis der modernen Portfoliotheorie optimiert. Mittels Sensitivitätsanalysen kann die Robustheit des Lösungsmodells getestet werden. In einem letzten Schritt werden die Optimierungsergebnisse durch gezielte Titelauswahl umgesetzt. Schließlich wird versucht, durch aktives Trading einen Zusatzreturn zu erzielen.
II. Arten
Rentenfonds lassen sich hinsichtlich des Anlageschwerpunktes und des jeweiligen Managementansatzes unterscheiden. Des Weiteren können Spezialitätenfonds abgegrenzt werden, zu welchen Laufzeitfonds, Garantiefonds und kursgewinnorientierte Rentenfonds zählen.
1. Anlageschwerpunkt
In den letzten Jahren hat sich eine zunehmende Differenzierung bei der Klassifizierung von Rentenfonds durchgesetzt, um eine bessere Vergleichbarkeit auf Basis des Anlageschwerpunkts zu erreichen. Allein innerhalb des Euro Segmentes unterscheidet z.B. die Fondsrating-Gesellschaft FERI mittlerweile zwischen „ Renten Euro kurz “ , „ Renten Euro “ und – kurioserweise – „ Renten Euro Welt “ . Daneben gibt es u.a. „ Renten Inflationsgeschützt “ , „ Wandel- und Optionsanleihen “ , „ Renten Globale Währungen “ , „ Renten Emerging Markets “ etc. Auch der BVI nimmt eine stärkere Differenzierung nach dem Anlageschwerpunkt vor und unterteilt allein die reinen Rentenfonds in 17 Klassen.
Es gibt eine Vielzahl an Unterscheidungskriterien. So kann nach der Emittentenbonität der Rentenpapiere differenziert werden. Auf der einen Seite kann sich die Anlagepolitik ausschließlich auf erstklassige Emittenten konzentrieren, auf der anderen Seite können auch so genannte „ Schrottanleihen “ (Junk Bonds) den Anlageschwerpunkt darstellen. Zudem können Emittenten in öffentlich-rechtliche und private Schuldner (Unternehmensanleihen) unterschieden werden.
Darüber hinaus können Rentenfonds durch die Art der erworbenen Titel charakterisiert werden. Neben dem klassischen festverzinslichen Wertpapier zählen auch Wandel- und Optionsanleihen sowie Genussscheine zu den Rentenwerten. Eine Schwerpunktbildung in diesen Papieren kann zu einem aktienähnlicheren Profil führen.
Aufgrund der zunehmenden Zahl der Wertpapierarten sowie der beinahe unbegrenzten Möglichkeiten, diese zu kombinieren, ist es heute selbst für Fachleute schwierig, die unterschiedlichen Strickmuster von Portfolios zufrieden stellend zu ordnen. Der Trend geht dahin, immer mehr Unterscheidungsmerkmale einzuführen, um der Mannigfaltigkeit des Angebotes gerecht zu werden. Allerdings muss sich die Branche mit Blick auf ihre Kunden die Frage stellen, ob der private Anleger eine weitere Differenzierung noch nachvollziehen kann.
Letztlich gleicht kein Fonds dem anderen und Gruppierungsversuche werden an den Grenzen bis zu einem gewissen Grade immer willkürlich sein. Zudem erlauben besonders ungewöhnlich positionierte Rentenfonds meist keine Gruppenbildung und werden deshalb oft mangels Alternative in ein Sammelbecken geworfen. Die Warnung, „ keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen “ , ist deswegen häufig berechtigt. Der Anleger ist in jedem Fall gut beraten, vor dem Erwerb die gesetzlichen Unterlagen, Verkaufsprospekt und Rechenschaftsbericht, sorgfältig zu studieren.
Nach dem Management-Ansatz lassen sich grob passiv und aktiv gemanagte Rentenfonds unterscheiden. Die erstgenannte Gruppe versucht, eine Benchmark (Vergleichsindex) zu replizieren. Als eine solche fungieren einzelne oder zusammengesetzte Marktindizes, die wohl definierte Marktsegmente repräsentieren. Im Gegensatz zum passiv gemanagten Portfolio tritt der aktiv gemanagte Rentenfonds mit dem Ziel an, sich besser als eine vorgegebene Benchmark zu entwickeln.
3. Spezialitätenfonds
Alle Rentenfonds, die eine weitere, in den beiden ersten Punkten nicht behandelte Besonderheit aufweisen, werden unter Spezialitätenfonds zusammengefasst. Dazu zählen Laufzeitfonds, Garantiefonds sowie kursgewinnorientierte Rentenfonds bzw. steueroptimierte Fonds. a) Laufzeitfonds
In Unterscheidung zu unbegrenzt laufenden Investmentfonds stellen Laufzeitfonds Wertpapier-Sondervermögen mit begrenzter Laufzeit dar. Dieser Fondstyp kann seit 1990 in Deutschland aufgelegt werden und ist auf hohe Resonanz beim Publikum gestoßen. Am Tage der Endfälligkeit wird das Vermögen liquidiert und an die Anteilinhaber zurückgezahlt. Der mit einer Endfälligkeit ausgestattete Fonds legt die Gelder der Anleger meist in festverzinsliche Wertpapiere mit Fälligkeit zum Laufzeitende an. Unter der Annahme zu vernachlässigender Zu- und Rückflüsse lässt sich der Rückzahlungsbetrag zur Endfälligkeit relativ verlässlich prognostizieren. Ende 2005 verwalteten die vom BVI erfassten deutschen Investment-Gesellschaften knapp 7,2 Mrd. Euro in diesem Segment. b) Garantiefonds
Eine weitere Variante der Spezialitätenfonds stellen Garantiefonds dar. Diese werden seit Mitte der 1980er-Jahre von den deutschen Investment-Gesellschaften vorwiegend über deren Luxemburger Töchter aufgelegt. Sie wurden zunächst zur Gänze den Rentenfonds zugerechnet, da diese zum überwiegenden Teil in festverzinsliche Wertpapiere investiert sind. Es zeigte sich jedoch, dass ihre Charakteristik der von Aktienfonds nahe kommen kann. Seit 1999 unterscheidet der BVI deshalb Garantiefonds mit aktienähnlichem und rentenähnlichem Profil.
Wesensmerkmal dieser Fondsgattung ist die Garantiezusage. Diese bezieht sich auf den Anteilwert bei Erstausgabe und kann die vollständige oder teilweise Absicherung bei Endfälligkeit vorsehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Garantiezusage mehrmalig oder revolvierend auf bestimmte vorher festgesetzte Stichtage eines unbegrenzt laufenden Fonds einzuräumen. Abgesichert werden können zudem prozentuale Rückgänge des Anteilwertes zu bestimmten Stichtagen (Wertsicherungsfonds).
Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis. Die Garantiezusage der Fondsgesellschaft wird vom Anleger mit einer nur unterproportionalen Teilnahme (Partizipationsrate) an einem vorgegebenen Marktindex oder einer proportionalen, auf ein bestimmtes Höchstmaß begrenzten Teilnahme erkauft. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Varianten. Ende 2005 verwalteten die vom BVI erfassten Investment-Gesellschaften rund 3,3 Mrd. Euro in dieser Kategorie. c) Kursgewinnorientierte Rentenfonds
Kursgewinnorientierte oder steueroptimierte Rentenfonds zielen auf eine hohe Nach-Steuer-Wertentwicklung. Nach deutschem Steuerrecht sind Zinseinkünfte auf der Ebene des Anteileigners grundsätzlich voll zu versteuern, während Kursgewinne davon ausgenommen sind. Steueroptimierte Produkte konzentrieren sich folglich auf festverzinsliche Wertpapiere mit niedrigem Kupon, die unter Nennwert notieren und damit die Aussicht auf steuerfreie Kursgewinne bieten. Diese Rentenfonds bieten sich insbesondere Anlegern an, deren Kapitaleinkünfte einem hohen Steuersatz unterliegen. Mit der Halbierung der Sparerfreibeträge zum 1. Januar 2000 ist bei dieser Spezialität mit zusätzlicher Nachfrage zu rechnen.
III. Entwicklung
Der erste Rentenfonds in Deutschland wurde 1966 aufgelegt. Schon bald konnten sich die Vorzüge dieser Gattung gegenüber einer Direktanlage durchsetzen. Der Vorteil gegenüber einer Direktanlage resultiert aus einem eingeschränkten Kursrisiko im Zuge der Risikodiversifikation, einer effizienten Laufzeitgestaltung sowie Bonifikationen (verringerte Kauf-/Verkaufspesen), die den Investmentgesellschaften bei Neuemissionen gewährt werden. Das Fondsmanagement entlastet den Anleger bei der Informationsbeschaffung über die einzelnen Rententitel, Rentenmärkte, Kapitalmarktrenditen, Nominalzinsen, Laufzeiten, Kündigungstermine sowie Auslosungen und übernimmt den Prozess des selektiven Auswählens.
Nachdem das Vermögen der in Deutschland aufgelegten Rentenfonds das der Aktien- und gemischten Fonds in den 1970er-Jahren überholen und diesen Vorsprung in den 1980er-Jahren ausbauen konnte, zogen die Aktien- und gemischten Fonds in der Zeit von 1995 bis 2000 immer mehr Anleger an. Im Zuge des Aktien-Crashes kehrte sich dieser Trend jedoch um, und die Rentenfonds erzielten wieder Rekordzuflüsse in den Jahren 2003 bis 2005 (vgl. Abb. 1). Allein 2005 wurden über 30 Mrd. Euro in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Bezogen auf das Fondsvermögen sind knapp 180 Mrd. Euro in Rentenfonds angelegt.
Aufgrund gestiegener Risikoaversion sowie nicht zuletzt der demographischen Entwicklung dürften Rentenfonds auch in Zukunft weiterhin von den Anlegern nachgefragt werden.
Abb.1: Mittelaufkommen der Rentenfonds gemäß BVI-Statistik
Literatur:
BVI (Bundesverband der Deutschen Investment-Gesellschaften), : „ Investment 2006 “ , 2006
Rathjens, H.-P. : Warum schlagen Rentenfonds selten den Index?, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 12, 1996, S. 14 – 17
Rathjens, H.-P. : Aktives Management nationaler Rentenportfolios, in: Kleeberg, J. M./Rehkugler, H., Handbuch Portfoliomanagement, Bad Soden Ts., 1998, S. 629 – 652
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