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dynamische Rente

Ausdruck für die mit Gesetz für die Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten vom 23.2.1957 sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung vom 21.5.1957 festgelegte Rentenformel , nach der die Rentenhöhe nicht nur von persönlichen Faktoren wie Bruttoarbeitsentgelt und Zahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre, sondern auch vom Anstieg der durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte der in der Rentenversicherung Versicherten abhängig ist (Dynamisierung der Renten). Neurenten werden im Zeitpunkt der Rentenfestsetzung automatisch an die Entwicklung der Gehälter und Löhne jährlich  im Mittel eines dreijährigen Zeitraumes vor dem Kalenderjahr der Rentenzahlung  angepaßt. Bei Bestandsrenten erfolgt Anpassung durch gesonderten Beschluß des Gesetzgebers. Durch die d. werden Rentner genau wie die noch Erwerbstätigen an der Entwicklung des Sozialprodukts beteiligt, vor Einkommensverlusten durch Inflation geschützt und ihr Lebensstandard, den sie sich während ihres Berufslebens erworben haben, erhalten. Die d. ist ein in aller Welt beispielhaftes Alterssicherungssystem. Seit 1977 erfolgen Rentenanpassungen unabhängig von der tatsächlichen Lohnentwicklung durch politische Entscheidung. Da Renten i.d.R. abgabenfreie Einkommen sind und die Bruttoeinkommen der Erwerbstätigen aufgrund der Steuerprogression bei Inflation zunehmend mit Abgaben belastet sind, wuchsen von 1962 bis 1982 die Renten stärker als die Nettoeinkommen. Aus diesem Grunde und um die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern, wurde die Rentenanpassung ab 1983 vom
1. 1. auf den
1. 7. eines Jahres verschoben, und die Rentner stufenweise am Beitrag für ihre Krankenversicherung beteiligt. Seit der Reform 1992 werden die Renten nicht mehr dem Anstieg der Brutto-, sondern dem der Nettoeinkommen angepaßt.

 

 


 

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