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Schufa-Klausel

Vereinbarung zwischen der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V. (Schufa), Kreditinstituten (Banken) und Datenschützern (Datenschutz) bezüglich der Speicherung und Weitergabe von Daten über die Aufnahme und Abwicklung eines Kredites . Am 1.7.1986 ist eine neue S. in Kraft getreten, nachdem der BGH die alte Fassung für rechtswidrig erklärt hatte. Die neue S. verlangt eine Einwilligungserklärung des Kunden für die Übermittlung von Daten bezüglich seiner finanziellen Situation (Kredite, Bürgschaften etc.). Die Bedingungen, nach denen Daten bei vertragswidrigem Verhalten des Kreditnehmers der S. gemeldet und von ihr gespeichert werden dürfen, wurden neu definiert. So hat der Kreditnehmer u.a. die Möglichkeit zu erfahren, wer über ihn Auskünfte eingeholt hat.

 

 


 

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