Sozialbeiträge
Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an Einrichtungen der sozialen Sicherung, z.B. der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Sozialversicherungen. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung enthalten die Sozialbeiträge solche S., die tatsächlich gezahlt werden (wie z.B. die Beiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten), und solche, die fiktive S. sind, wie z.B. für die Altersversorgung der Beamten.
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