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Swaps

aus dem Engl. swap = Tausch. Austausch von Zahlungsforderungen und Zahlungsverpflichtungen zwischen zwei Parteien mit dem Ziel, relative Vorteile, die eine Partei gegenüber der anderen aufgrund ihrer Stellung an einem bestimmten Markt realisieren kann, zu arbitrieren. Die effektive Gestaltungsfreiheit und Innovationen haben zu einer vielfältigen Ausgestaltung geführt. Man unterscheidet grundlegend drei Basisvarianten: Zins-S., Währungs-S. und Spezial-S. In der Regel handelt es sich um Devisengeschäfte (Devisen) in einer Kombination von Kassa - und Termingeschäft meist zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken. Swappolitik . Bank-indermediated S.: S.-Kontrakt bei dem eine Bank als Intermediär bzw. Dritter in diesem Geschäft auftritt. Currency-S. (Währungs-S.): S. von in unterschiedlichen Währungen aufgenommenen Kapitalbeträgen zu einem heute vereinbarten oder herrschenden Kassa-Kurs zwischen zwei Partnern, die einen unterschiedlichen Zugang zu den nationalen Kapitalmärkten haben. Interest-rate-S. (Zins-S.): Ein Partner A übernimmt die Festzinsverpflichtungen des B, der dafür den Aufwand aus einer variablen verzinsten Verpflichtung von A übernimmt. Schulden-S.: ein Partner A übernimmt Schuldtitel des B gegen Hingabe eigener Schuldtitel an B, wobei die Schuldtitel hinsichtlich Währung, Laufzeit und/od. Art der Verzinsung verschieden sind. Siehe auch debt -equity-swaps.

 

 


 

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