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Swappolitik

Die S. gehört zum währungspolitischen Instrumentarium der Deutschen Bundesbank wie auch zahlreicher anderer Notenbanken . Sie besteht im Abschluß befristeter Devisentransaktionen (Devisen , Transaktion) mit den Geschäftsbanken . Notenbanken haben damit eine zusätzliche Möglichkeit, um die Entwicklung der Bankenliquidität zu beeinflussen. In der Bundesrepublik spielte die S. darüber hinaus zeitweise auch als Instrument der internationalen Währungspolitik eine Rolle. Die Bundesbank ist zu solchen Operationen durch § 19 BBkG ermächtigt; diese Vorschrift räumt ihr umfassende Befugnisse im Devisen- und Auslandsgeschäft ein. Ansatzpunkt der S. ist das internationale Geldhandelsgeschäft der Kreditinstitute , in das sich die Notenbank als Partner einschaltet. Um zu verstehen, wie sich die Notenbank hierbei mit währungspolitischen Wirkungen ins Spiel bringen kann, ist es erforderlich, zunächst die Funktionsweise des internationalen Geldhandels zu kennen. Ob ein Kreditinstitut flüssige Mittel am heimischen Geldmarkt oder an ausländischen Märkten in fremder Währung anlegt, hängt von den erwarteten Erträgen einer solchen Anlage ab. Nur wenn Geldmarktanlagen im Ausland höhere Erträge als vergleichbare Inlandsanlagen versprechen, wird ein Geldexport zustande kommen. Für den Ertrag einer Auslandsanlage ist aber nicht allein die jeweilige Zinsdifferenz, sondern auch die Entwicklung des Wechselkurses zwischen den entsprechenden Währungen maßgeblich. Steigt der Wechselkurs der ausländischen Währung, würde das Kreditinstitut zu seinem Zinsertrag auch noch einen Kursgewinn erzielen. Bei fallendem Wechselkurs würde der Zinsertrag dagegen geschmälert, ja die Wechselkurseinbußen könnten die Auslandsanlage auch leicht zu einem Verlustgeschäft werden lassen. Aus diesem Grund beteiligen sich die Banken am internationalen Geldhandel normalerweise auf kursgesicherter Basis und machen so den Ertrag von Auslandsanlagen kalkulierbar. Die Kurssicherung ist mit Hilfe von Devisenswapgeschäften möglich. Beim Devisenswapgeschäft sind Devisenkassa- und Devisentermingeschäft miteinander gekoppelt: Ankauf oder Verkauf von Devisen per Kasse (sofortige Geschäftsabwicklung) bei gleichzeitigem Abschluß eines entsprechenden Gegengeschäfts mit jeweils demselben Kontrahenten per Termin (Geschäftsabwicklung nach Ablauf einer vereinbarten Frist). Die hierfür bei Vertragsabschluß zugrundegelegten Wechselkurse bezeichnet man als Devisenkassa- bzw. Devisenterminkurse. Dabei kann der Preis einer fremden Währung per Termin im Vergleich zum jeweiligen Kassakurs mit einem Deport (Abschlag) oder Report (Aufschlag) gehandelt werden. Dementsprechend bringen Devisenswapgeschäfte Kurssicherungskosten in Höhe des Deports oder Wechselkursprämien in Höhe des Reports mit sich. Die häufige Verbindung von Devisenkassa- und Devisentermingeschäften ließ es üblich werden, den Unterschied zwischen Kassa- und Terminkurs allgemein als Swapsatz zu bezeichnen. Die Höhe des Swapsatzes entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Zinsabstand zwischen zwei Währungen für Geldanlagen gleicher Fälligkeit. Dies läßt sich am besten verstehen, wenn man einmal von gleich hohen Zinsen für Geldanlagen bestimmter Fälligkeit in den beiden Währungen (und dementsprechender Übereinstimmung von Kassa- und Terminkurs) ausgeht und zudem annimmt, daß Kurssicherung durch Abschluß separater Termingeschäfte vorgenommen wird. Steigen nun die ausländischen Zinssätze über die inländischen hinaus, so entsteht ceteris paribus (ceteris paribus-Klausel) ein Anreiz zu Geldverlagerungen in das Ausland. Damit erhöht sich die Nachfrage nach Devisen am Kassamarkt. Wenn sich die Anleger bei solchen Operationen durch Abschluß von Devisentermingeschäften vor Wechselkursverlusten schützen, nimmt zugleich das Angebot von Devisen am Terminmarkt zu. Demnach würde der Devisenkassakurs steigen, der Devisenterminkurs dagegen nachgeben. Da Devisenswapgeschäfte ein Äquivalent für separate Operationen am Devisenkassa- und Devisenterminmarkt darstellen, unterliegt der Swapsatz den gleichen zinsbedingten Einflüssen. Höhere Zinsen im Ausland gehen deshalb mit einem Deport der ausländischen Währung einher, während sich ein umgekehrtes Zinsgefälle in einem Report der ausländischen Währung niederschlägt (größeres Devisenangebot am Kassamarkt bei steigender Devisennachfrage am Terminmarkt). Unter diesen Voraussetzungen werden die Banken bestehende Zinsdifferenzen durch Geldverlagerung ins Ausland so lange ausnutzen, wie die zusätzlichen Zinserträge die Kurssicherungskosten übersteigen (internationale Zinsarbitrage; Arbitrage). In der Praxis sind solche Gewinnchancen allerdings eng begrenzt; sie wirken ihrerseits darauf hin, daß sich die Swapsätze unter dem Einfluß der Kapitalbewegungen rasch den jeweiligen Zinsdifferenzen angleichen. Dieses tendenzielle Gleichgewicht zwischen Zinsdifferenz und Swapsatz wird häufig als Zinsparität bezeichnet. Sie gilt freilich nur zwischen denjenigen Geldmärkten, die am wenigsten von Beschränkungen oder Reglementierungen berührt werden; im Verhältnis zwischen Dollar und D-Mark bestimmt sich die Zinsparität deshalb nach den jeweiligen Eurogeldmarktsätzen (Eurodollarmarkt). Als die Bundesbank im Jahre 1958 begann, Devisenswapgeschäfte mit den deutschen Geschäftsbanken abzuschließen, kam es ihr darauf an, den Geldexport deutscher Banken zu fördern. Damit wollte sie einmal expansiven Impulsen auf die Bankenliquidität entgegenwirken, die sich aus ständigen Devisenzuflüssen zur Bundesbank ergaben. Gegen Ende der sechziger Jahre wurde mit der Rückschleusung von Devisenzuflüssen auch versucht, beruhigend auf die Devisenmärkte einzuwirken und so das internationale Währungssystem zu stärken. Zu diesem Zweck bot die Bundesbank deutschen Geschäftsbanken im Rahmen von Devisenswapgeschäften eine günstigere Kurssicherung an als der Devisenmarkt (wobei aus praktischen Gründen allein Dollaranlagen begünstigt wurden). Mit dieser Swapsatzpolitik (die bestimmten Auslandsanlagen einen wesentlichen Ertragsvorteil verschaffte) blieb die Bundesbank jeweils so lange im Markt, bis der Geldexport den von ihr angestrebten Umfang erreicht hatte. Im Laufe der Zeit machte die Bundesbank jedoch die Erfahrung, daß die Kreditinstitute Möglichkeiten gefunden hatten, die durch die Swapsatzpolitik gebotenen Gewinnchancen mitzunehmen, ohne zugleich Devisenbeträge liquiditätsverknappend zurückzuschleusen. Zwar erfüllten die Banken formal die bei Swapgeschäften mit der Bundesbank geforderte Voraussetzung des Geldexports, beschafften sich aber die Mittel hierfür wiederum im Ausland und verstärkten damit ihre Liquiditätsreserven ("Karussellgeschäfte"). Lag im damaligen System fester Wechselkurse der Dollar am unteren Interventionspunkt (Intervention,
1.), so konnten im Ausland aufgenommene Dollarbeträge an die Bundesbank gegen EUR-Gutschrift verkauft werden. Für die mit der Kreditaufnahme verbundenen Zinskosten bot die Anlage der von der Bundesbank per Kasse übernommenen Dollarbeträge einen weitgehenden Ausgleich. Nahmen die Banken für die im Ausland aufgenommenen Dollarbeträge eine Kurssicherung am Markt vor (kauften sie also Termindollar zum marktüblichen Deport), so waren die hierfür bei Fälligkeit aufzuwendenden EUR-Beträge niedriger als diejenigen, die ihnen gleichzeitig aus den mit der Bundesbank zu Vorzugskonditionen abgeschlossenen Swapgeschäften (also aus dem Verkauf von Termindollar) zuflossen. Damit konnten die Kreditinstitute ohne Einsatz ihrer Liquiditätsreserven (und ohne eine entsprechende Zurückschleusung von Devisen) einen Gewinn erzielen, der etwa der Differenz zwischen den Deportsätzen des Marktes und denen der Bundesbank entsprach. Daraufhin hat die Bundesbank diese Art der S. im Jahre 1971 eingestellt. Die von der Bundesbank seit 1979 erneut getätigten Devisenswapgeschäfte unterscheiden sich von der früheren S. in doppelter Hinsicht. Einmal dienen sie nur noch der Feinsteuerung des Geldmarktes (Geldpolitik); daher schließt die Bundesbank nunmehr liquiditätsanreichernde wie liquiditätsverknappende Swapgeschäfte ab. Zudem werden solche Operationen stets zu Marktbedingungen abgewickelt. Die gegenwärtige deutsche S. entspricht damit der Praxis anderer europäischer Zentralbanken. "Liquiditätsswaps" zwischen Bundesbank und Geschäftsbanken laufen i.d.R. darauf hinaus, daß sich die Kreditinstitute die an die Notenbank per Kasse zu liefernden Dollarbeträge (Liquiditätsanreicherung) am Eurodollarmarkt beschaffen bzw. die von der Notenbank per Kasse übernommenen Dollarbeträge (Liquiditätsverknappung) am Eurodollarmarkt anlegen. Die unmittelbaren Swappartner der Bundesbank finanzieren ihre Operationen mit der Notenbank allerdings üblicherweise in der Weise, daß sie entsprechende Gegenswapgeschäfte am Markt abschließen, während sie es anderen Banken überlassen, sich letztlich am Eurodollarmarkt zu verschulden oder einen Partner für die Geldanlage zu suchen. Das Interesse der Kreditinstitute, auf Ersuchen der Bundesbank mit ihr Devisenswapgeschäfte zu Marktbedingungen abzuschließen, ist dadurch gewährleistet, daß die Marktswapsätze eine geringe Handelsspanne umfassen (vergleichbar mit dem Unterschied zwischen Devisenankaufs- und Devisenverkaufskursen), die es den Banken ermöglicht, das Swapgeschäft mit der Notenbank, verglichen mit dem Gegenswapgeschäft, zu etwas günstigeren Konditionen abzuwickeln. Anstelle von Devisenswapgeschäften schließt die Bundesbank seit einiger Zeit bevorzugt Devisenpensionsgeschäfte ab, wenn es darum geht, die Bankenliquidität zu verknappen. Dabei wird den Banken der Herausgabeanspruch auf einen entsprechenden Betrag der in den USA angelegten Dollarreserven der Bundesbank übertragen und gleichzeitig per Termin zurückgekauft. Solche Operationen (denen die herrschenden Geldmarktsätze zugrundegelegt werden) führen am deutschen Geldmarkt zum gleichen Ergebnis wie Devisenswapgeschäfte, bei denen Dollar per Kasse verkauft werden. Devisenpensionsgeschäfte haben jedoch den Vorzug, daß sie Rückwirkungen auf den amerikanischen Geldmarkt vermeiden, wie sie von einer Auflösung von Dollaranlagen der Bundesbank ausgehen können. Die Vorteile von Devisenswap- und Devisenpensionsgeschäften als Instrument zur kurzfristigen Steuerung des Geldmarktes bestehen darin, daß sie schnell in Gang zu setzen sind, in nahezu jeder gewünschten Höhe abgeschlossen werden können und ihre Fristigkeit beliebig wählbar ist.

Literatur: C. Köhler, Geldwirtschaft, Bd. 1 (Geldversorgung und Kreditpolitik).
2. , veränd. A., Berlin 1977. P. Fischer-Erlach, Handel und Kursbildung am Devisenmarkt. Stuttgart 1995. L. Gleske, Die Devisenpolitik der Deutschen Bundesbank, in: Kredit und Kapital, 15. Jg. H. 2, 1982.

 

 


 

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