Syndikat
besonderes striktes Kartellgebilde (Kartell), meist als Handelsgesellschaft, die alle Beziehungen zwischen Produzent und Konsument über eine Verkaufs- und Abrechnungsstelle zentral beherrscht. Nach dem Ersten Weltkrieg gab es in Deutschland etliche S. auf dem Gebiet der Kali-, Kohle- und Energiewirtschaft. Im Ausland wird der Begriff häufig als Synonym für Gewerkschaft gebraucht.
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