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Parteien eines Tarifvertrages. Die T. müssen tariffähig sein, d.h., nur die Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie einzelne (größere) Arbeitgeber können Tarifverträge abschließen.
Weitere Begriffe : Bayes-Prozeß | Betriebsabrechnungsbogen | Devisenkurs
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