Verbundene Unternehmen
(affiliated companies) Verbundene Unternehmen sind Gesellschaften, die in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen und voll konsolidiert werden. Die Muttergesellschaft hält eine Beteiligung von über 50 % an diesen Unternehmen.
Verschiedene Formen; im Aktiengesetz gesetzlich geregelt:
- In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
- Abhängige und herrschende Unternehmen
- Konzernunternehmen
- Wechselseitig (mit je über 25%) aneinander beteiligte Unternehmen
- Vertragspartner eines Unternehmensvertrages
(allgemeine Definition). Die verbundenen Unternehmen stellen die intensivste Form der Beziehung von Unternehmen dar. Sie sind gem. 290 Abs.1 und Abs.2 HGB dadurch gekennzeichnet, dass eine Mut-tergesellschaft
(1) die einheitliche Leitung über sonst rechtlich selbstständige Unternehmen ausübt (Konzept der einheitlichen Leitung) oder
(2) bei dem bzw. den anderen Untemehmen über die Mehrheit der Stinunrechte, über das Recht zur Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane oder infolge eines Beherrschungsvertrages bzw. einer Satzungsbestimmung einen beherrschen-den Einfluss ausübt (Control-Konzept). (Bilanzierung von Forderungen). Hat ein Unternehmen eine Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen, an dem es mit über 50% beteiligt ist, so ist diese Forderung als „Forderung gegen verbundene Unternehmen” zu bilanzieren. Dieser Ausweis geht dem Ausweis aus anderen Positionen (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) vor, um die finanzielle Verpflichtung der Unternehmen zu offenzulegen.
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