Vollbeschäftigungsgleichgewicht
Die Volkswirtschaft befindet sich im Zustand der Vollbeschäftigung (Nv), wenn alle Arbeitswilligen abgesehen von einem geringen Ausmaß unvermeidlicher Arbeitslosigkeit zum herrschenden Lohn Arbeit finden. Die simultan partiellen Gleichgewichte (Gleichgewicht) sind Bedingungen des gesamtwirtschaftlichen Vollbeschäftigungsgleichgewicht mit den durch v (= bei Vollbeschäftigung) induzierten Werten der Variablen lL/P, N, Y und i.
Im Hinblick auf die Voraussetzung eines gegebenen Kapitalbestandes
kann die real definierte Produktion kurzfristig nicht über Yv hinausgehen. Wären anders als im postkeynesianischen System (postkeynesianische Theorie) Preise (P) und Löhne (lL) flexibel, könnte also von vollständiger Konkurrenz auf dem Güter - und Faktormarkt ausgegangen werden, bliebe das Vollbeschäftigungsgleichgewicht nach exogenen Störungen erhalten. D.h. auch: Ein Unterbeschäftigungsgleichgewicht induziert wenn die Stabilitätsbedingungen gegeben sind Kräfte, die auf ein V. hinführen (stabiles Gleichgewicht). Zur Illustration der Stabilität wird in der Abb. ein Anstieg des Reallohns (lL/P) angenommen ((lL/P)u) (u indiziert Unterbeschäftigung).
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