Vollkostenrechnung
Kostenrechnung, bei der i.Ggs. zur Teilkostenrechnung alle im Unternehmen angefallenen Kosten in voller Höhe auf die Kostenträger verteilt werden. Ist heute noch vorherrschende Kostenrechnung in den Betrieben. Sie verstößt gegen das Kostenverursachungsprinzip , da fixe Kosten (Kosten) proportional auf die Kostenträger verteilt werden und für mehrere Kostenträger gemeinsam anfallende Gemeinkosten auf diese aufgeschlüsselt werden.
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