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Ermächtigung des Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber bei der Durchführung einzelner (Konto-, Depotvollmacht) oder aller Rechtsgeschäfte zu vertreten. Handlungsvollmacht; Prokura.
Weitere Begriffe : Outright-Geschäft | Warteschlangentheorie | Umsatzerlöse (Rechnungslegung)
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