Zinsswaps
Übernahme der Festzins-Verpflichtungen des B durch A, von dem B dafür den Aufwand aus einer variabel verzinsten Verpflichtung des A übernimmt. Beide vereinbaren für den Tausch einen Preis. Die Partner haben einen fristen- und währungskongruenten Kapitalbedarf bei einem unterschiedlichen Bonitätsstanding (Standing). Es können auch Verpflichtungen auf Libor-Basis (Libor) gegen solche auf Prime-Rate-Basis (Prime Rate) getauscht werden. Dieser Z. heißt auch Basis-Rate-Swap. Begründungen für Z. liegen auch in unterschiedlichen Risikoaversionen od. Zinsänderungserwartungen. Da Z. i.d.R. nicht bekannt werden, sinkt mit diesen Kontrakten die Transparenz über die tatsächlichen Verpflichtungen bzw. Risiken einer Unternehmung. Dient eine Geschäftsbank (Banken) nicht nur als Mittler zwischen Partnern, sondern fungiert selbst als jeweiliger Partner (Intermediär), so daß ein Dreiecks-Geschäft vorliegt, so steigen die nicht-bilanzierten Risiken der Bank und damit die Probleme der Bankenaufsicht . Siehe auch Swaps .
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