Ombudsmann
(Versicherungswirtschaft), von einzelnen Versicherungsgesellschaften unabhängige private Streitschlichter, die auf Zeit bestellt werden, und bis zu einem bestimmten Streitwert Entscheidungen treffen können. Internetadresse: http://www.versicherungsombudsmann.de
beschreibt ein aus der schwedischen Verfassungsentwicklung hervorgegangenes Amt, dessen Inhaber als Vertrauensperson die Po- sition einzelner Mitglieder einer Institution oder Gesellschaft gegenüber Behörden stärken und die parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung gewährleisten soll, ohne aber direkte Eingriffsmöglichkeiten zu haben. Genau aus letztgenanntem Grund ist die Wirksamkeit des Amtes allerdings umstritten. In der Bundesrepublik Deutschland ist als Beispiel besonders die Institution des Wehrbeauftragten der Bundesregierung bekannt. Grundsätzlich ist eine vergleichbare Funktion auch in den Unternehmen - etwa als „Umweltschutz- oder Sicherheitsbeauftragter“, insb. aber als „Verbraucher-Ombuds- mann“ für Kundenreklamationen (Beschwerdemanagement, V erbraucher- schutz) installierbar und von einigen Unternehmen auch realisiert. Eine ähnliche Funktion nehmen Verbraucherabteilungen, Verbraucherbeiräte und im vertikalen Marketing sog. Händlerbeiräte ein. Im Idealfall handelt es sich bei derartigen Stellen oder Gremien um eine Instanz, die nicht einseitig von der Organisationsspitze eingesetzt wird, sondern von einer möglichst breiten Mehrheit von Betroffenen getragen wird und der eine weitgehende Unabhängigkeit zugestanden wird. Auf diese Weise können die Zielsetzungen einer neutralen Vermittlungstätigkeit im Konfliktfalle und breiter Akzeptanz bei den Adressaten am ehesten erreicht werden.
Literatur: Paaschen, K., Ombudsmann im Betrieb, in: Fortschrittliche Betriebsführung, 29. Jg. (1980), S. 37-41.
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