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Quellensteuer

(tax of source, with-holding-tax) liegt vor, wenn aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Si­cherung des Steueraufkommens z.B. die   Einkommensteuer teilweise bereits an der Quelle erhoben wird. Hierzu gehören bspw. In Deutschland die  Lohnsteuer, die   Kapitalertragsteuer und der  Zinsabschlag. (with-holding-tax) bezeichnet eine Erhebungstechnik, bei der die Steuer direkt an der Einkunftsquelle einbehalten wird.

Sammelbezeichnung für Steuern, deren Erhebung im Abzugsverfahren erfolgt, d.h. die Steuer wird bereits dann erhoben, wenn eine steuerpflichtige Zahlung entsteht.  Hierzu gehören in Deutschland die Lohnsteuer und die Zinsabschlagsteuer , die Kapitalertragsteuer auf Dividenden. Die einbehaltenen Steuern werden hierbei auf die endgültige Steuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet.

 

 


 

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