Quellentheorie
Als Grenzfall von Einkommensdefinition für die Einkommensteuer gilt die Quellentheorie (Fuisting, von Hermann): Sie setzt für die Entstehung von Einkommen eine dauernde Einkommensquelle voraus: Arbeit für Arbeitseinkommen , Kapital für Kapitaleinkommen , einen Betrieb für Unternehmergewinne. Ferner wird die Forderung gestellt, daß die Einkommen regelmäßig fließen. Der Einkommensbegriff der Q. begünstigt Investoren und Spekulanten von Wertpapieren , Grundstücken und Bezieher anderer unregelmäßig fließender Einkommen bei der Einkommensbesteuerung. In der Praxis der Besteuerung liegt denn auch nicht der Begriff des Einkommens aus der Q. zugrunde, sondern eine umfassendere Einkommensdefinition. Das Gegenstück zur Q. ist die Reinvermögenszugangstheorie.
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