Vorsichtsprinzip
dominanter Rechnungslegungsgrundsatz der deutschen Rechnungslegung. Die Dominanz ergibt sich aus der Finanzierungsstruktur deutscher Unternehmen, die vorwiegend durch Fremdfinanzierung gekennzeichnet ist. Das Vorsichtsprinzip besagt, dass die Rechnungslegung keinen zu optimistischen Eindruck der Lage des Unternehmens vermitteln soll. Als inhaltliche Ausgestaltung des Vorsichtsprinzips gelten das Realisations- und das Imparitätsprinzip. Das Imparitätsprinzip wirkt sich auf der Aktivseite der Bilanz in Form des Niederstwertprinzips. International dominiert nicht das Vorsichtsprinzip, sondem das accrual principle. Siehe auch Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).
Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung : ein vorsichtiger Wertansatz soll verhindern, daß der Kaufmann sich "reicher rechnet" als er in Wirklichkeit ist. Das V. fordert:
1. bei einwandfrei feststehenden Tatsachen, die relativ sichere Vorhersagen erlauben, den Ansatz der erwarteten Zahlung.
2. bei häufigen Ereignissen und damit statistisch fundierten Erwartungen den Ansatz zum mathematischen Erwartungswert der zukünftigen Zahlung, allenfalls je nach Größe um eine "Vorsichtskomponente" zu ergänzen.
3. bei rein subjektiven Erwartungen der Ansatz zum am stärksten erfolgsmindernden Wert, der noch als realistischer Schätzwert angesehen werden kann (untere Bandbreite der Erwartungen).
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