Abgabesatz
ein von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Offenmarktpolitik festgesetzter und in den Monatsberichten veröffentlichter Nominalzins (Zins) für den Verkauf von Geldmarktpapieren gegen Zentralbankgeld. A. unterscheidet sich nach Art und Laufzeit des Papieres. Er wird vom Nennwert abgezogen und von der Bundesbank nach ihren geldpolitischen Intentionen und nach der Entwicklung am Geldmarkt variiert. Vgl. auch Rücknahmesatz .
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