Arbeitslosenhilfe
Lohnersatzleistung für bedürftige Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, weil sie entweder die Anwartschaftszeit nicht erfüllen oder die Höchstdauer des Bezuges bereits ausgeschöpft haben. A. wird i.d.R. längstens für ein Jahr bewilligt. Danach ist der Anspruch erneut nachzuweisen. Seine Gewährung wird auch von der Bedürftigkeit abhängig gemacht. Es ist steuerfrei und beträgt etwa 10% weniger als das Arbeitslosengeld und wird von der Bundesanstalt für Arbeit verwaltet, geleistet aber aus dem Bundeshaushalt. Der Anteil der A. an den registrierten Arbeitslosen betrug: 1975 10,3% 1985 26,8% 1980 13,7% 1993 23,1%. Dementsprechend zeigt der Anteilswert der A. an den Gesamtausgaben der Bundesanstalt für Arbeit: 1980 8,8%, 1990 17,3%, 1993 12,7%. Die durchschnittliche Dauer einer A.-periode betrug in Wochen: 1980 18,9 1990 41,5 1985 39,9 1991 39,3.
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