Arbeitslosengeld
Barleistung der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitslosigkeit , um betroffenen Arbeitnehmern angemessene Lebensführung zu ermöglichen und sie vor sozialem Abstieg zu bewahren. A. wird den persönlich als arbeitslos Gemeldeten gewährt, wenn sie bereit und in der Lage sind, eine Beschäftigung nach den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben, und i.d.R. in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung eine Mindestbeitragsdauer von zwölf Monaten zur Arbeitslosenversicherung nachweisen können. A. beträgt seit 1984 für Arbeitslose mit einem oder mehreren Kindern 68% des Nettoentgelts, sonst 63%. Es ist steuerfrei. Für jeden Empfänger von A. zahlt die Bundesanstalt Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung . Die Bezugsdauer richtet sich danach, daß innerhalb bestimmter Rahmenfristen unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit für festgesetzte Zeiträume Beiträge gezahlt worden sind sowie nach Altersgrenze. Nach Auslaufen des A. kann allenfalls Arbeitslosenhilfe beansprucht werden. Der Anteil des A. am Ausgabevolumen der Bundesanstalt für Arbeit betrug 1980 37,4%, 1985 47,3%, 1993 38,9%. Die Dauer einer A.-periode in Wochen betrug: 1980 15,5 1990 27,5 1985 28,9 1991 25,5. Der Anteil der A.-empfänger an den registrierten Arbeitslosen zeigt folgende Entwicklung (alte Bundesländer): 1975 53,5% 1990 41,4% 1980 37,4% 1993 51,7%.
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