Arbeitsnachfragefunktion
1. die funktionale Zuordnung des Reallohnsatzes (
) als Bestimmungsgrund der von einem Unternehmen (Betrieb , I.,
1.) auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Arbeitsleistungen (
), so daß die einzelwirtschaftliche A. lautet:
. Sie wird mit Hilfe der Grenzproduktivitätstheorie hergeleitet.
2. die gesamtwirtschaftliche A. als die Aggregation aller einzelwirtschaftlichen A., wenn Homogenität für alle Arbeitsleistungen unterstellt wird: LD = f (lrL). Sie läßt sich auch unter Benutzung einer makroökonomischen Produktionsfunktion allerdings nur unter Schwierigkeiten und der Grenzproduktivitätstheorie herleiten. Hierbei können auch solche Einflußgrößen wie Entwicklung der Produktivität und des Wirtschaftswachstums (Wachstumstheorie) berücksichtigt werden.
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