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Arbeitsmarkt

Durch die Verwandlung der Arbeitskraft der Arbeiterinnen in eine Ware entstandener spezifischer Markt der kapitalistischen Gesellschaft, der Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften erfasst. Bis 1995 war die Arbeitsvermittlung ein staatliches Monopol. Privatisiert wurde vor allem die Vermittlung und Vermietung von qualifizierten Facharbeiterinnen und Zeitarbeit.

Siehe Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, zweiter, Arbeitsmarktflexibilität. Arbeitsmarktpolitik. Beschäftigungsstand, hoher, Beschäftigungspolitik, Flexibilisierung


in der Theorie Teilmarkt einer Volkswirtschaft (Wirtschaft), auf dem Arbeitsleistungen von den Haushalten angeboten (LS) und den Unternehmen (Betrieb , I.,
1.) nachgefragt (LD) werden. Der Schnittpunkt von Arbeitsangebots - und Arbeitsnachfragefunktion bestimmt die Beschäftigungsmenge (N) und den Reallohnsatz (
Arbeitsmarkt

) für das Gleichgewicht (*) des Arbeitsmarkt; es herrscht Vollbeschäftigung (N*), da unfreiwillige Arbeitslosigkeit (Arbeitslosigkeit) nicht auftritt. In der Klassischen und Neoklassischen Theorie wird ein vollkommener Wettbewerbsmarkt unterstellt, also freier Marktzu- und -abgang, Faktormobilität, vollständige Information der Marktteilnehmer,                        
Arbeitsmarkt

deshalb kann nur kurzfristig (Nu), aber nicht dauerhaft Arbeitslosigkeit auftreten. Neuere Ansätze heben die realitätsfernen Annahmen auf und berücksichtigen Unsicherheit, Informationskosten, Heterogenität (Segmenttheorie) und Organisationsformen des A. Da die Arbeitsleistung untrennbar mit der Person verbunden ist, bestimmen Arbeitsprozeß und Arbeitsumwelt in starkem Maße die Lebensverhältnisse. Der A. ist deshalb der wichtigste Teilmarkt einer Volkswirtschaft. Organisation des A. durch Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie Errichtung der Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland haben Vorgänge und Ergebnisse des Arbeitsmarkt und ihre gesellschaftliche Behandlung stark verändert (Arbeitsvertragsrecht, Mitbestimmung , Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, soziale Unterstützung der Arbeitslosen: Arbeitslosengeld , Arbeitslosenhilfe , Kurzarbeitergeld). Die Bedeutung des Lohnsatzes hat als Entscheidungsgröße gegenüber nichtmonetären Marktgrößen wie Arbeitsklima, betriebliche Altersversorgung, Dienstwohnung und -wagen u. dgl. m. an Bedeutung abgenommen. In der Praxis ist zwischen dem organisierten A., der über die amtliche Statistik erfaßt wird und die Arbeitsleistungen der Selbständigen ausschließt, und dem unorganisierten Arbeitsmarkt zu unterscheiden, der sich im Anzeigenteil der Presse oder in der  Stillen Reserve äußert. In der EG gibt es für einen Arbeitsplatzwechsel keine Beschränkungen innerhalb der Mitgliedsländer.

 

 


 

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