Ausgleichsmeßzahl
gibt den Finanzbedarf für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern an. Sie wird wie folgt berechnet: Das bundesdurchschnittliche Aufkommen an Landessteuern pro Kopf wird mit der Einwohnerzahl des betreffenden Landes multipliziert und um das Realsteueraufkommen ergänzt sowie wg. des Brechtschen Gesetzes mit der Bevölkerungsdichte modifiziert.
|