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Ausgleichsmeßzahl

gibt den Finanzbedarf für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern an. Sie wird wie folgt berechnet: Das bundesdurchschnittliche Aufkommen an Landessteuern pro Kopf wird mit der Einwohnerzahl des betreffenden Landes multipliziert und um das Realsteueraufkommen ergänzt sowie wg. des Brechtschen Gesetzes mit der Bevölkerungsdichte modifiziert.

 

 


 

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