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betriebliche Altersversorgung

ist Sozialleistung eines Unternehmens (Betrieb, I.) an den von ihm beschäftigten Arbeitnehmer und dessen Familienangehörige nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses in Form von Sachgütern (z.B. Deputate), Dienstleistungen (z.B. bei Invalidität), Nutzungen (z.B. Wohnrecht) sowie Geldzahlungen. b. unterliegen dem Gesetz zur Verbesserung der b. von 1974 (Betriebsrentengesetz). Sowohl das Fürsorgeprinzip des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über das Ende des Beschäftigungs-verhältnisses hinaus wie auch das Entgeltprinzip, wonach sich der Arbeitnehmer die b. im voraus durch seine Arbeitsleistung verdient hat, bestimmen Höhe und jeweilige Ausgestaltung der b. Aufwendungen des Unternehmens für b., so z.B. Zuwendungen an Pensionskassen , Pensionsrückstellungen , werden steuerlich begünstigt. Der b. kommt im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung und Eigenvorsorge eine ergänzende Funktion zu.

 

 


 

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Betrieb
 
betriebliche Mitbestimmung