Bilanzgleichung
1. Grundregel in der doppelten Buchhaltung (Buchhaltung): Aktiva = Passiva oder Vermögen = Kapital ; vgl. Bilanz .
2. siehe Budgetgleichung, algebraische Formulierung der Bilanzgeraden . Sie lautet für vollständig zur Güternachfrage (qd) nach Gut 1 und 2 ausgegebenes Einkommen (y) und bekannte Güterpreise (p1, p2):
, wobei das Einkommen gleich der Ausgabe (A) des Haushalts ist: y = A. S. Nachfragetheorie des Haushalts .
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