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Bilanzgewinn

(retained earnings) Jahresüberschuss + Gewinnvortrag + Entnahme aus den Rücklagen - Verlustvortrag - Einstellung in die Rücklagen = Bilanzgewinn

B/Vanz-Position bei Kapitalgesellschaften und Sparkassen, die sich aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag (bzw. Verlustvortrag) zuzüglich der Entnahmen aus den Rücklagen bzw. abzüglich der Einstellungen in die Rücklagen zusammensetzt. Bilanz.




der verteilungsfähige Reingewinn eines Unternehmens (Betrieb, I.,
2.), der in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen ist und auf den die Unternehmenseigner, z.B. Aktionäre, Anspruch haben. Er errechnet sich wie folgt: Jahresüberschuß plus Gewinnvortrag bzw. minus Verlustvortrag minus Einstellung in die Gewinnrücklage bzw. plus Entnahme aus der Gewinnrücklage. B. gibt somit nicht den erwirtschafteten Periodenerfolg an, sondern den Jahresüberschuß nach teilweiser Verwendungsentscheidung durch die Unternehmensleitung, so z.B. die Zuführung zur Gewinnrücklage durch Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft , wobei bestimmte gesetzliche Bedingungen (AktG § 150
(2) oder § 158
(2)) zu beachten sind. Über die weitere Verwendung des so festgestellten B. entscheidet die Hauptver-sammlung (Aktiengesellschaft).

 

 


 

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