A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

gesetzliches Zahlungsmittel

sind in der Bundesrepublik Banknoten in unbeschränkter Höhe und Münzen für auf Pfennig lautende Beträge bis zu EUR 5, und für auf Deutsche Mark lautende Beträge bis zu EUR 20, pro Transaktion (außer für öffentliche Stellen und Deutsche Bundespost). Jedes inländische Wirtschaftssubjekt ist verpflichtet, gesetzliches Zahlungsmittel zur Tilgung von Verbindlichkeiten anzunehmen. Die Zentralbank hat das alleinige Recht zur Emission von Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel (Banknotenmonopol), das Münzmonopol hat seit 1950 der Bund.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gesetzliche Rücklage
 
Gesundheitsfonds