Countertrade
Sammelbegriff für Transaktionen im Außenhandel, in denen sich Handelspartner verpflichten, gegenseitig Waren oder Dienstleistungen auszutauschen, abzunehmen oder für deren Abnahme zu sorgen. Zu C.-geschäften gehören z.B. Kompensationsgeschäfte , buy-back-Geschäfte, Swap-Geschäfte , hier z.B. dept-equity-swaps . C. wurden betrieben auf Initiative der sozialistischen Länder, weil sie ihre knappen Vorräte an Devisen schonen und Marketingprobleme (Marketing) im Westhandel auf ihre Abnehmer abwälzten; auf Initiative der Entwicklungsländer, weil sie größere Investitionen ohne Devisen und Wechselkursrisiko (Wechselkurs) finanzieren; im Interesse der Industrieländer, weil sie so Handelsschranken überwinden, ihren Export sichern und Produktionskapazitäten (Kapazität) auslasten. C. sind kostenaufwendig und langfristig. Sie benachteiligen deshalb kleine und mittelständische Unternehmen (Betrieb, I.). Oft kommt nicht der effizienteste Anbieter, sondern der bereitwillige Partner zum Zuge. Westliche Länder vertreiben erhaltene Waren mangels Absatzchancen auch zu Dumpingpreisen (Dumping).
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