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Außenhandel


Inhaltsübersicht
I. Entwicklung und Bedeutung des Welthandels
II. Grundzüge des Außenhandels
III. Bestimmungsfaktoren für den Außenhandel
IV. Risikomanagement im Außenhandel

I. Entwicklung und Bedeutung des Welthandels


1. Welthandelsstrukturen


Ein historischer Rückblick der Entwicklung des Welthandels lässt nach einer langen Phase der Desintegration nach dem Zweiten Weltkrieg einen starken Anstieg von Außenhandelsaktivitäten – gemessen an den Exporten – erkennen. Der gesamte Welthandel betrug im Jahre 2004 8.800 Mrd. Dollar gegenüber 23 Mrd. Dollar 1938, 109 Mrd. Dollar 1958 und 2.8334 Mrd. Dollar im Jahre 1988 (WT0, 2005). Der Welthandel umfasst dabei den Handel zwischen selbstständigen Staaten, sodass der EU-interne Handel (Intra-EU-Handel) im Gegensatz zum US-Binnenhandel dem Welthandel zugerechnet wird (Koch, E. 1992).
Der größte Exportanteil entfiel im Jahre 2004 mit 10,0% auf Deutschland, gefolgt von den USA mit einem Anteil von 9,0% und China von 6,5%. Auf Rang 4 folgte Japan (6,2%), das erstmals von China überholt wurde.
Die großen Handelsströme sind in Abb. 1 dargestellt. Der relativ höchste Anstieg des Warenaustauschs bis zum Jahre 2008 wird zwischen (West-)Europa und Asien erwartet. Die absolut größte Bedeutung hatte bereits im Jahre 2004 der Warenaustausch zwischen Asien (als Exporteur) und Nordamerika. Bis zum Jahre 2008 wird ein weiterer Anstieg um rund 30% erwartet.
Außenhandel
Abb. 1: Die großen Handelsströme – Weltweiter Warenaustausch 2004 und 2008 (Schätzung) in Mrd. Euro (Quelle: Global Insight Trade Datenbank)
Innerhalb der regionalen Wirtschaftsblöcke, so in der EU/EFTA, hat sich der Warenhandelsaustausch in den letzten Jahren wesentlich verstärkt. So wurden innerhalb der EU-15 im Jahre 2003 rund 62% der gesamten EU-Ausfuhren abgewickelt. Dabei entfiel auf Portugal der höchste Intra-EU-Exportanteil mit 79%; Deutschland wickelte rund 56% seines Exportvolumens EU-15-intern ab. Mit Ausnahme von Griechenland lag der Intra-EU-Anteil am gesamten Export der EU-15-Staaten jeweils über 50% (EUROSTAT, 2005).

2. Der deutsche Außenhandel


Deutschland zählt zu den größten Exporteuren der Welt. Die hohen Exportquoten (gemessen am BiP) unterstreichen zugleich die überragende Bedeutung des Außenhandels für die deutsche Wirtschaft. Für viele Unternehmen stellt die Außenhandelstätigkeit eine wesentliche Ertragskomponente dar. So lag der Exportanteil am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2004 bei rund 33% (Statistisches Bundesamt, 2005). Mit der starken Exporttätigkeit Deutschlands geht eine Abhängigkeit vom Ausland einher. So verdeutlicht die dominante Rolle des Exports die bestehende Sensibilität der deutschen Konjunktur für die Entwicklung der Auslandsmärkte.
Obwohl Deutschland ein eher rohstoffarmes Land ist, wird der Hauptanteil des Außenhandels mit Unternehmen aus Ländern abgewickelt, die durch eine ähnliche Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet sind. Haupthandelsländer sind Industrieländer und dabei wiederum Länder der EU. Neben dem Intra-EU-Handel (56%) fällt dem Handel mit den benachbarten EFTA-Staaten mit rd. 5% eine bedeutende Rolle zu. Die drittgrößte Ländergruppe bildeten (2003) die mittel- und osteuropäischen Staaten mit knapp 14%.

II. Grundzüge des Außenhandels


1. Begriffliche Abgrenzungen


Außenhandel im funktionalen Sinne umfasst alle betriebswirtschaftlichen Aktivitäten bei der Unterhaltung von wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland auf der Grundlage des Zoll- und Staatsgrenzen überschreitenden Güterverkehrs. Außenhandel aus institutioneller Sichtweise umfasst die Gesamtheit der Handelsbetriebe, deren wirtschaftliches Kernbetätigungsfeld im Bereich des funktionalen Außenhandels liegt. Diese Branche ist hauptsächlich als Großhandel strukturiert, was sich auch in der Verbandsbezeichnung »Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.« und in der Berufsbezeichnung »Groß- und Außenhandelskaufmann« widerspiegelt (Zentes, J. 1992a). Außenhandel kann weiterhin in direkten und indirekten Außenhandel unterschieden werden. Entscheidend für die Abgrenzung ist die Frage, ob bei dem Außenhandel ein inländischer Zwischenhändler eingeschaltet wird. Der direkte Außenhandel setzt eine unmittelbare, geschäftlich-vertragliche Beziehung zwischen dem inländischen und dem ausländischen Geschäftspartner voraus, während beim indirekten Außenhandel Personen oder Institutionen als selbstständige Distributionsstufe im Inland zwischengeschaltet werden (Altmann, J. 2001) und Eigentum an den gehandelten Güter erwerben.
Betrachtet man die Abgrenzung unter strategischen Gesichtspunkten, so ist die Entscheidung zwischen den alternativen Vertriebsformen Ausdruck unterschiedlicher Betätigungsformen bezüglich der gewünschten Kundennähe. Die Entscheidung über die geeignete Vertriebsform im Auslandsgeschäft wird dabei von verschiedenen Einflussfaktoren geprägt. Die indirekte Handelsform bietet sich besonders für mittelständische Unternehmen an, die keine speziellen Kenntnisse über die Auslandsmärkte haben, ein nur geringes Außenhandelsvolumen ausweisen, über kein entsprechendes Auslandsvertriebsnetz verfügen und das Risiko des Auslandsgeschäftes verringern möchten. Nachteilig wirken sich die hohen Kosten der indirekten Vertriebsform aus, die durch die Einschaltung des Zwischenhändlers bedingt sind (Jahrmann, F.-U. 2004). Aus dem Blickwinkel der Unternehmensentwicklung stellt der indirekte Außenhandel häufig die Vorstufe zum Aufbau einer eigenen Exportabteilung dar.
Auch im Bereich der Abwicklungstechnik und in risikomäßiger Hinsicht sind die Außenhandelsgeschäfte im Vergleich zu den Binnenhandelstransaktionen durch Besonderheiten gekennzeichnet, die für das Marketing Relevanz besitzen. Bei der Ausrichtung internationaler Marketingaktivitäten sind die Unterschiede der nationalen Währungssysteme, die in erhöhten Währungsrisiken zum Ausdruck kommen, die Existenz handelspolitischer Schranken, unterschiedliche nationale politische Systeme und Rechtssysteme sowie unterschiedliche Mentalitäten zu berücksichtigen (Zentes, J./Swoboda, B. 2001).
Seit Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 gilt der Handel mit einem anderen EU-Land nicht mehr als Außenhandel, sondern als Binnenhandel. Folgerichtig werden das Verbringen von Waren von einem Mitgliedsstaat in einen anderen nicht als Ausfuhr, sondern als Versendung und die Einfuhr als Eingang bezeichnet.

2. Formen des Außenhandels

a) Grundformen


Zu den Grundformen des Außenhandels zählen der Export, der Import und der Transithandel. Unter Export versteht man die grenzüberschreitende Bereitstellung von wirtschaftlichen Leistungen an das Ausland (Jahrmann, F.-U. 2004, S. 49). Der Import umfasst den Transfer von Sachgütern oder Dienstleistungen aus dem Ausland in das Inland. Export und Import können ebenfalls in direkter und indirekter Form auftreten.
Beim Transithandel werden wirtschaftliche Leistungen – i.d.R. begrenzt auf den Warenverkehr – zwischen zwei unterschiedlichen Auslandsmärkten durch einen Handelsbetrieb (Transithändler) mit Sitz in einem dritten Land vermittelt. Die Ware wird von dem Transithändler auf einem Auslandsmarkt beschafft, um sie anschließend auf einem anderen Auslandsmarkt wieder abzusetzen. Die Ware wird dabei i.d.R. nicht zollrechtlich zur Einfuhr in das Land des Transithändlers abgefertigt, sodass die Ware nicht in den freien Warenverkehr gelangt. Diese Tatsache schließt allerdings nicht den Transport der Ware unter Zollverschluss und die Lagerung und Manipulation der Ware in einer zollfreien Zone des Transithandellandes aus.
Je nach Sitz des Transithändlers wird in aktiven und passiven Transithandel unterschieden (Deutsche Bank, 1998). Aktiver Transithandel umfasst die Abwicklung eines Transithandelsgeschäftes zwischen einem gebietsansässigen Transithändler und Gebietsfremden; der Sitz des Transithändlers befindet sich im Inland. Beim passiven Transithandel dagegen verkauft ein gebietsfremder Transithändler ausländische Ware an einen Gebietsansässigen bzw. die im Inland produzierte Ware wird über einen ausländischen Transithändler an Abnehmer in Drittländer weitergeleitet. Die Bezeichnungen sind entsprechend passive Transiteinfuhr und passive Transitausfuhr. Sowohl beim aktiven als auch beim passiven Transithandel verläuft der physische Warenfluss i.d.R. direkt vom Verkäufer zum Käufer.
Bei dem gebrochenen Transithandel folgt der physische Warenfluss dem dispositiven Warenfluss. Die Ware wird über den Transithändler transportiert, sodass zwischen dem eigentlichen Käufer und Verkäufer Anonymität bestehen bleibt. Häufig wird die Ware beim Zwischenhändler umverpackt, neu sortiert o.Ä., was auch als Manipulation bezeichnet wird. Die Manipulation wird i.d.R. in Freihäfen vorgenommen, welche den Vorteil geringerer Formalitäten und damit Zeit- und Kostenersparnisse bieten. Transithandelsgeschäfte werden vielfach von Außenhandelsunternehmen betrieben, die im Export- und Importgeschäft aktiv sind und aufgrund ihrer Erfahrung über ausreichende Auslandsmarktkenntnisse verfügen. Der Sitz des Transithändlers ist meistens an internationalen Handelsplätzen vorzufinden. Transithandelsgeschäfte sind besonders dann erforderlich, wenn ein Direkthandel aus politischen Gründen mit einem bestimmten Drittland nicht möglich ist oder zollpolitische Maßnahmen diesem entgegenstehen. Der Transithändler muss daher über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder genauestens informiert sein.

b) Sonderformen


Neben den bereits erläuterten Grundformen direkter und indirekter Außenhandelsbeziehungen lässt sich eine Vielzahl von Sonderformen anführen, welche für die außenwirtschaftlichen Aktivitäten ebenfalls von erheblicher Bedeutung sind, sich den Grundformen des Außenhandels jedoch nicht eindeutig zuordnen lassen. Zu den Sonderformen des Außenhandels zählen der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr und Kompensationsgeschäfte.
Veredelungsverkehr ist ein zollbegünstigter Grenzübergang von Waren innerhalb bestimmter Fristen zwecks Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung und anschließender Rücksendung in das Ursprungsland, wobei es sich weder zollrechtlich noch außenwirtschaftsrechtlich um Export oder Import handelt (Altmann, J. 2001). Es werden die aktive, passive und die Freizonen-Veredelung unterschieden. Beim passiven Veredelungsverkehr findet der Veredelungsvorgang im Ausland statt. Die Ware wird als Rohstoff oder als Vorprodukt in das Ausland verbracht, um dort veredelt zu werden und nach Beendigung des Vorgangs wieder in das Inland zurückzugelangen. Hierbei ist eine Zollbefreiung vorgesehen, um eine Kumulierung der Zölle zu vermeiden, die sich insgesamt nachteilig auf den Produktionsstandort auswirken würde. Ausgeschlossen ist die Zollbefreiung, wenn die Interessen der inländischen Hersteller wesentlich beeinträchtigt werden (Langenfeldt, F. 1989; Goetzeler, B. 1989). Was für das Ursprungsland eine passive Veredelung – Wertschöpfung im Ausland – darstellt, ist aus Sicht des »Veredelungslandes« eine aktive Veredelung. Aktive und passive Veredelung stehen sich somit spiegelbildlich gegenüber.
Auslösende Motive für die Verlagerung der Produktionsstandorte sind Lohnkosten, Kapazitätsengpässe und Risikostreuung. Die Vorteile des Veredelungsverkehrs werden jedoch durch die aus Transport und administrativem Mehraufwand entstehenden Transaktionskosten begrenzt. Dabei stellen die Transportkosten meist den größten Anteil an den Transaktionskosten dar, sodass es für jedes Produkt in Abhängigkeit von der Kostenersparnis durch Lohnveredelung und den zusätzlichen Transportkosten eine kritische Entfernung zum ausländischen Produktionsstandort gibt. Veredelungsverkehr tritt daher verstärkt in Grenzregionen auf.
Beim Freizonen-Veredelungsverkehr handelt es sich um eine Sonderform des passiven Veredelungsverkehrs, bei welchem »die Ware zwar das Zollerhebungsgebiet, nicht aber das Hoheitsgebiet verlässt« (Jahrmann, F.-U. 2004, S. 60).

3. Unternehmen und Institutionen des Außenhandels

a) Absatzmittler und Handelsmittler


Außenhandelsunternehmen (i.e.S.) treten in Form von Absatzmittlern auf, d.h. es handelt sich um eine selbstständige Handelsstufe. Die Unternehmen – im Regelfall Großhandelsunternehmen – betreiben Eigenhandel, d.h. sie handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und tragen somit Risiken der Außenhandelsgeschäfte. Handelsmittler stellen im Gegensatz zu den Absatzmittlern keine selbstständige Handelsstufe dar, obwohl sie rechtlich selbstständige Unternehmen sind, so Auslandsagenten, Handelsmakler und Kommissionäre.

b) Institutionen im Außenhandel


Aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der bei der Anbahnung und Abwicklung von Außenhandelsgeschäften auftretenden Fragen benötigen international operierende Unternehmen Anlaufstellen, welche umfassendes Informationsmaterial über die Auslandsmärkte zur Verfügung stellen und die Akteure der Weltwirtschaft hinsichtlich rechtlicher oder wirtschaftlicher Fragestellungen unterstützen.
Auf einige wichtige Institutionen und Organisationen für den Außenhandel soll hier kurz eingegangen werden (Nerreter, W./Stöcker, J. 1988):
Die Industrie- und Handelskammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, in denen sämtliche gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen eines Kammerbezirkes per Zwangsmitgliedschaft zusammengeschlossen sind. Hauptaufgaben sind die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Vertretung der Gesamtinteressen ihrer Mitglieder. Die Industrie- und Handelskammern leisten neben den ihnen zugeteilten inländischen Aufgaben wichtige Hilfestellungen im Außenhandel. Es existieren dazu eigene Außenwirtschaftsabteilungen, die die Beratung und Information in wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und allgemein-technischen Fragen übernehmen. Die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK), ein eingetragener Verein.
Außenhandelskammern bzw. Auslandshandelskammern sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen aus Deutschland und dem jeweiligen Partnerland auf freiwilliger Basis. Die Auslandshandelskammern haben derzeit etwa 40.000 Mitglieder. Zielsetzung ist die wechselseitige Förderung des Wirtschaftsverkehrs in beide Richtungen. Das Aufgabenspektrum umfasst den gesamten Bereich der Hilfestellung für die Außenwirtschaft. Der Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienst wird sowohl den Mitgliedern als auch den Nicht-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Die deutschen Außenhandelskammern werden personell, organisatorisch und finanziell vom DIHK, der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern, betreut (Schulz-Rinne, G. 1989).
Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) wurde am 24. Juni 1924 in Paris gegründet, wo sie noch heute ihren Sitz hat. Zielsetzungen dieser privatrechtlichen Organisation sind die weltweite Förderung der Prinzipien der Marktwirtschaft und des freien privaten Unternehmertums, die Liberalisierung der Weltwirtschaft und die Ausweitung der internationalen Kooperation. Herausragende Bedeutung hat die ICC durch die Entwicklung von Standardregelungen im Welthandel, z.B. die Incoterms, die einheitlichen Richtlinien für Akkreditive und die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit erlangt. Ziel dieser Standardisierungen ist die Senkung von Transaktionskosten im internationalen Handel, die Reduzierung von Informationskosten, die Verkürzung der Verhandlungsdauer durch Verweis auf allgemein anerkannte Regelungen und die Kanalisierung der außenhandelsspezifischen Risiken (Zentes, J./Neidhart, M. 2004). Neben dieser sehr praxisbezogenen Tätigkeit nimmt die ICC auch eine bedeutende Rolle in der wirtschaftspolitischen Meinungsbildung durch ihre Stellungnahmen zu bestimmten Sachgebieten wahr.
Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) in Köln ist eine Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft mit der Aufgabe, die im Außenhandel tätigen kleineren und mittleren Unternehmen zu beraten und der deutschen Wirtschaft Informationsmaterial über außenwirtschaftliche Angelegenheiten bereitzustellen. Neben den Informationsangeboten in Datenbanken stehen vielfältige Publikationen zur Verfügung. Dafür nutzt die bfai die Informationen sämtlicher deutscher Auslandsvertretungen, eigener bfai-Korrespondenten sowie weiterer Quellen, z.B. des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank (bfai, 2005).

III. Bestimmungsfaktoren für den Außenhandel


Die Exportintensität vieler Unternehmen verdeutlicht den hohen Grad der Auslandsorientierung und das fortgeschrittene Internationalisierungsstadium der Unternehmenstätigkeit, sodass es ausschlaggebende betriebswirtschaftliche Gründe geben muss, welche die Import- und die Exporttätigkeit beeinflussen.
Wesentliche Importmotive sind die Nicht-Verfügbarkeit von Gütern und Produktionsfaktoren im Inland sowie die Kosten- und Preisvorteile ausländischer Anbieter (Altmann, J. 2001). Die Nicht-Verfügbarkeit kann auf geologische Ursachen oder auf klimatische Bedingungen zurückzuführen sein, die den Import von Rohstoffen (Erdöl, Zinn etc.) und Anbauprodukten (z.B. tropische Früchte) bedingen. Die Nicht-Verfügbarkeit kann auch zeitlich befristet sein, wenn die Produktion der benötigten Güter durch politische Produktionsbeschränkungen, -verbote oder durch Streiks vorübergehend verhindert wird (Koch, E. 1992).
Einen weiteren Engpass kann der Produktionsfaktor Arbeit sowohl in qualitativer wie quantitativer Hinsicht darstellen. So verfügen viele Länder – neben der notwendigen Kapitalausstattung – nicht über ausreichende qualifizierte Arbeitskräfte, bzw. das für die Eigenerstellung der Güter erforderliche Arbeitskräftepotenzial ist nicht vorhanden.
Neben der absoluten Verfügbarkeit von Produktionsfaktoren beeinflussen die Faktorproportionen die Kosten- und Preisstruktur der ausländischen Anbieter. Die Kosten der für die Güterproduktion benötigten Produktionsfaktoren werden wesentlich von dem vorhandenen Mengenumfang und von der qualitativen Beschaffenheit der Faktoren beeinflusst. Billiglohnländer, die über vergleichsweise große Arbeitskräftepotenziale verfügen, führen eher arbeitsintensive Produktionsvorgänge aus als Spitzenlohnländer. Neben dem reinen (Lohn-)Kostenvergleich muss gleichzeitig die Arbeitsproduktivität der einzelnen Länder berücksichtigt werden, um zu einer aussagekräftigen Länderbewertung zu kommen (Koch, E. 1992).
Die ausländische Nachfrage nach inländischen Exportgütern lässt sich durch die erläuterten Importmotive erklären. Darüber hinaus gibt es einige weitere Aspekte, die aus inländischer Sicht eine Betätigung im Exporthandel sinnvoll machen (Altmann, J. 2001). Einerseits setzt die Finanzierung von importierter Ware eine Exporttätigkeit voraus; die Bezahlung der Importe geschieht mit den aus den Exporten erwirtschafteten Devisen. Andererseits werden in betriebswirtschaftlicher Hinsicht Exporte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Kapazitätsauslastung, der Beschäftigungssicherung und aus marktstrategischen Überlegungen heraus ergriffen. Exporte werden häufig als erster Schritt zur Erschließung eines ausländischen Marktes angesehen.

IV. Risikomanagement im Außenhandel


1. Risikoarten im Außenhandel


Die Chancen und Vorteile, die sich für die im internationalen Handel tätigen Wirtschaftseinheiten eröffnen, bringen zugleich Risiken (Außenhandelsrisiken) mit sich, die in vielfältiger Form auftreten (Häberle, S. G. 2004). Der Begriff des Risikos, für den es eine Vielzahl unterschiedlicher Interpretationen gibt, wird hier verstanden als »die infolge zukünftiger Ungewissheiten mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Verlustgefahr, die das Unternehmen in seiner Gesamtheit oder in Teilen bedroht und damit auch das dort eingesetzte Kapital bzw. die erwarteten Gewinne aus Unternehmensleistungen« (Jahrmann, F.-U. 2004, S. 291). Grundsätzlich ist jede ökonomische Transaktion mit Risiken behaftet, welche sich auf die Liquidität, Rentabilität und die Kreditwürdigkeit eines im Außenhandel tätigen Unternehmens negativ auswirken können. Die Außenhandelsrisiken sind dabei komplexer als die im Binnenhandel existierenden Risiken, bedingt durch die größeren räumlichen Distanzen der Geschäftspartner, die Währungsunterschiede und die ökonomischen, juristischen, sprachlichen und politischen Probleme (Köpplinger, H./Wolfrum, B. 1986; Moser, R./Topritzhofer, E. 1992). Außenhandelsrisiken stehen als Oberbegriff für die politischen und wirtschaftlichen Risiken.
Ausprägungen des politischen Risikos bestehen in der Gefahr von innen- und außenpolitischen Entwicklungen wie Streik, Krieg, Einfuhrblockaden (Beschlagnahmerisiko), der Verhängung eines Zahlungsverbotes bzw. eines Zahlungsaufschubs durch eine staatliche Stelle, welche die vollständige oder teilweise Erbringung der Gegenleistung durch die zahlungswilligen und zahlungsfähigen Importeure verzögern (Zahlungsverbots-/Moratoriumsrisko) und der Gefahr wirtschaftspolitischer, finanzpolitischer und devisenrechtlicher Beschränkungen zur Stützung der inländischen Währung (Konvertierungs- und Transferrisiko). Beim Konvertierungsrisiko wird der Tausch der inländischen Währung in Fremdwährungen untersagt, während beim Transferverbot die inländische Währung nicht ins Ausland überwiesen werden darf.
Die ökonomischen Risiken umfassen das Markt-, Preis-, Kredit-, Lieferungs-/Annahme-, Kurs- und Transportrisiko und treten im Gegensatz zu den politischen Risiken nicht nur im Außenhandel auf. Das Marktrisiko ist ein grundsätzliches Risiko der Marktwirtschaft, dass sich in einer ungünstigen Wahl des Absatzmarktes, Beschaffungsmarktes, Absatzzeitpunktes und der Produkte auszeichnet. Generell tritt das Marktrisiko im In- und Ausland auf; die Beurteilung des Auslandsmarktes ist aufgrund von Informationsdefiziten jedoch häufig schwieriger.
Das Preisrisiko umfasst die Gefahr von Preisveränderungen für Rohstoffe, Löhne etc. Besondere Bedeutung erlangt das Risiko bei über mehrere Jahre laufenden Geschäften, wie sie im Anlagenbau oder im Spezialmaschinenbau vorkommen, da hier die Einschätzung der Preisentwicklung besonders schwierig ist. Verstärkend kommt hinzu, dass das Abschlussvolumen in dieser Branche relativ hoch ist und so ein einziges Geschäft die Existenz des Unternehmens sichern oder bedrohen kann.
Kreditrisiko bedeutet die Gefahr der Zahlungsunwilligkeit, Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzugs durch den Käufer. Auch hier tritt das Risiko sowohl im In- als auch im Ausland auf, allerdings ist die Durchsetzung eines Anspruches im Ausland aufgrund der Entfernung und des fremden Rechtssystems besonders schwierig. Hält der Exporteur die vertraglich vereinbarten Lieferfristen, -mengen und die Produktqualität nicht ein, ergibt sich für den Käufer ein Lieferungsrisiko. Verweigert dagegen der Importeur die Annahme der Ware oder beanstandet er die Qualität der gelieferten Waren, liegt für den Exporteur ein Annahmerisiko vor.
Die Gefahr der Veränderung der Austauschrelationen zwischen den einzelnen Währungen bezeichnet man als Kursrisiko. Die Relevanz dieses Risikos, das nur in Transaktionen mit Partnern aus Fremdwährungsgebieten auftritt oder wenn Kontrakte in Fremdwährungen abgeschlossen werden, ist abhängig von der Dauer des Geschäfts und der Volatilität der Devisenmärkte. Das Transportrisiko umfasst die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges der Ware auf dem Transportweg und die Gefahr der Transportverzögerung (Jahrmann, F.-U. 2004; Moser, R./Topritzhofer, E. 1992).

2. Risikostrategien


Bezüglich des Umfangs der Absicherungsmaßnahmen von Außenhandelsrisiken lassen sich drei grundsätzliche Strategien unterscheiden: die Strategie des völligen Verzichts auf eine Risikoabsicherung und die beiden Strategievarianten der vollständigen Absicherung und der selektiven Absicherung (Altmann, J. 2001). Die Strategie der vollständigen Absicherung schließt die Übernahme von Außenhandelsrisiken bei einem Geschäftsabschluss aus. Die bestehenden Risiken werden dabei komplett auf den Geschäftspartner durch vertragliche Vereinbarungen abgewälzt oder an Dritte (Versicherungen, Staat etc.) übertragen. Unternehmen mit einer ausgesprochenen Risikoaversion verzichten auf mögliche Export- und Importgeschäfte, falls die Möglichkeiten einer gänzlichen Vermeidung von Außenhandelsrisiken nicht gegeben sind.
Den Gegenpol der Risikovermeidung stellt der bewusste Verzicht auf Absicherungsmaßnahmen dar, obgleich die Risiken erkannt sind und man sich der Gefahr eines Verlustgeschäftes bewusst ist. Die wohl in der Praxis am häufigsten angewendete Strategie ist die selektive Absicherung. Durch die Schaffung einer breiten Informationsbasis über die Gegebenheiten im Partnerland und über Ruf und Zahlungsmoral der Geschäftspartner können die verschiedenen Risikoarten vermindert und durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Exporteuren und Importeuren aufgeteilt werden (Moser, R./Topritzhofer, E. 1992). Im Rahmen einer selektiven Absicherung besteht zudem die Möglichkeit der Risikoabsicherung mittels staatlicher und privater Institutionen (Häberle, S. G. 2004).

3. Maßnahmen zur Risikoabsicherung


Die politischen Risiken können grundsätzlich nur über staatliche Institutionen abgesichert werden und nicht über private Versicherungsgesellschaften. Aus diesem Grund haben die meisten Länder staatliche Versicherungsgesellschaften geschaffen. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe im Auftrag und auf Rechnung des Bundes die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in Zusammenarbeit (als Mandatar-Konsortium) mit der PwC Deutsche Revision AG (sog. Hermes-Deckung).
Zur Abdeckung der wirtschaftlichen Risiken bieten sich zum einen private Versicherungsgesellschaften an, so zur Ausfuhrkreditversicherung und Transportversicherung, und zum anderen eine Kaufvertragsgestaltung, bei welcher sowohl Importeur als auch Exporteur sich verpflichten, Risiken zu übernehmen. Weitere relevante Maßnahmen zur Risikobewältigung im Außenhandel sind u.a. Preisgleitklausel, Preissicherungsgeschäfte an Warenbörsen, Exportfactoring, Forfaitierung und Kurssicherungsgeschäfte (Jahrmann, F.-U. 2004).
Literatur:
Altmann, J. : Außenwirtschaft für Unternehmen, 2. A., Stuttgart et al. 2001
bfai, : Erfolg im Ausland, Köln 2005
Brenner, H. : Exporttechniken, in: HWInt, hrsg. v. Macharzina, K./Welge, M. K., Stuttgart 1989, Sp.577 – 592
Deutsche Bank, : Außenwirtschafts-Alphabet, 7. A., Frankfurt a.M. 1998
Dichtl, E./Issing, O. : Exportnation Deutschland, 2. A., München 1992
EUROSTAT, : Eurostat yearbook 2005, Luxembourg 2005
Goetzeler, B. : Zollrecht, in: HWInt, hrsg. v. Macharzina, K./Welge, M. K., 2. A., Stuttgart 1989, Sp.2339 – 2347
Häberle, S. G. : Risikomanagement im Außenhandel. Ein Überblick, in: Außenhandel, hrsg. v. Zentes, J./Morschett, D./Schramm-Klein, H., Wiesbaden 2004, S. 883 – 906
Jahrmann, F.-U. : Außenhandel, 11. A., Kiel 2004
Koch, E. : Internationale Wirtschaftsbeziehungen, München 1992
Köpplinger, H./Wolfrum, B. : Risiken im Auslandsgeschäft, Nürnberg 1986
Langenfeldt, F. : Der aktive Veredelungsverkehr, Frankfurt a.M. 1989
Moser, R./Topritzhofer, E. : Das Exportgeschäft, 8. A., Wien 1992
Nerreter, W./Stöcker, J. : Import und Export, 6. A., Berlin 1989
OECD, : Monthly Statistics of Foreign Trade, Paris 1993
Perlitz, M. : Internationales Management, 5. A., Stuttgart et al. 2003
Schulz-Rinne, G. : Außenhandelsinformationen, in: HWInt, hrsg. v. Macharzina, K./Welge, M. K., Stuttgart 1989, Sp.103 – 112
Siebert, H. : Außenwirtschaft, 7. A., Stuttgart 2000
WTO, : World Trade Report 2005, Genf 2005
Zentes, J. : Betriebswirtschaftslehre des Außenhandels, in: Betriebswirtschaftslehre heute, hrsg. v. Küting, K./Schnorbus, A., Frankfurt a.M. 1992a, S. 202 – 204
Zentes, J. : Grundbegriffe des Marketing, 3. A., Stuttgart 1992b
Zentes, J./Morschett, D./Schramm-Klein, H. : Außenhandel, Wiesbaden 2004
Zentes, J./Neidhart, M. : Standardisierungsansätze zur Reduktion der Transaktionskosten im Außenhandel. Ein Überblick, in: Außenhandel, hrsg. v. Zentes, J./Morschett, D./Schramm-Klein, H., Wiesbaden 2004, S. 837 – 859
Zentes, J./Swoboda, B. : Grundegriffe des Marketing, 5. A., Stuttgart 2001
Zentes, J./Swoboda, B./Morschett, D. : Internationales Wertschöpfungsmanagement, München 2004
Zentes, J./Swoboda, B./Schramm-Klein, H. : Internationales Marketing, München 2006

 

 


 

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