Devisenoption
siehe unter Währungsoption Erwerb des Rechts, zu einem Termin zum vereinbarten Wechselkurs (Striking- oder Basispreis) einen bestimmten Betrag an Währungseinheiten (Kontraktumfang) gegen eine Prämie Devisen kaufen (Kauf-Devisenoption) oder verkaufen (Verkaufs-D.) zu können, ohne aber dazu verpflichtet zu sein. Gegenposition zum Käufer bezieht der Verkäufer der D., der sog. Stillhalter. Er garantiert dem Inhaber der D. die Erfüllung des Geschäfts. D.-sgeschäfte werden seit etwa zwei Jahren zur Absicherung offener Devisenpositionen getätigt, von Banken angeboten und an Devisenbörsen (Börse) gehandelt. Siehe auch Hedging.
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