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Devisenpensiongeschäft

von der Bundesbank seit Sommer 1979 mit Kreditinstituten zur Steuerung der Bankenliquidität (Liquidität) abgeschlossene Geschäfte, bei denen die Bundesbank den Banken den Herausgabeanspruch auf Devisen für befristete Zeit überträgt, wobei diese weiterhin im Eigentum der Bundesbank verbleiben (liquiditätsabschöpfendes, kontraktives Devisenpensiongeschäft). D. wirken liquiditätspolitisch wie ein Devisenswapgeschäft (Swappolitik , Devisenmarkt), bei dem Devisen per Kasse an Kreditinstitute verkauft werden, nur mit dem Unterschied, daß beim Devisenpensiongeschäft die  Netto-Auslandsaktiva der Bundesbank unverändert bleiben, während sie beim kontraktiven Swapgeschäft abnehmen.

 

 


 

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