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Dispositionsgleichgewicht

spezieller Fall einer bestimmten Definition des Gleichgewichts . Bezugsgröße sind die Dispositionen eines einzelnen Wirtschaftssubjekts , z.B. des privaten Haushalts (Nachfragetheorie des Haushalts , Faktorangebotstheorie des Haushalts) oder der Unternehmung (Unternehmenstheorie). Der Haushalt befindet sich z.B. für den Zwei-Güter-Fall im D., wenn das Verhältnis der Grenznutzen (GU) der beiden Güter gleich dem Verhältnis ihrer Preise (p) ist:                                                
Dispositionsgleichgewicht

(2. Gossensches Gesetz, Grenznutzenanalyse).

 

 


 

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