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                             Doppelbesteuerung die zwei- oder mehrmalige Besteuerung desselben Steuerobjektes in derselben Eigenschaft. Zur Vermeidung oder Milderung der D. durch verschiedene Staaten wird in D.-sabkommen die jeweilige einzelstaatliche Steuerhoheit vereinbart. Um D. bei einer Gewinnausschüttung an eine andere Gesellschaft (Schachtelprivileg,     Organschaft) zu vermeiden, gewährt das deutsche Steuerrecht der ausschüttenden Gesellschaft ermäßigten Steuersatz (Körperschaftsteuer).      |