Einnahme(n)
in der Wirtschaftswissenschaft , hier in der Volkswirtschaftstheorie :
1. zur Analyse des Kreislaufs (Wirtschaftskreislauf) alle Leistungstransaktionen , die zu einer Zunahme des Geldvermögens führen;
2. Bezeichnung der Staatseinnahmen in Form von Steuern , Gebühren und Beiträgen , s. Finanzwissenschaft,
3. ; in der Betriebswirtschaftslehre i. Ggs. zur Ausgabe barer oder unbarer Geldzufluß. Im Steuerrecht alle Güter (Gut), die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten (Einkünfte) zufließen (§ 8 EStG). E. sind damit Einkünfte ohne jeden Abzug.
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