A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Genußschein

Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i.d.R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Stimmrechten verbunden ist.

aktienähnliches (Aktie) Wertpapier , das ein Recht (Genußrecht) am Reingewinn oder auch Liquidationserlös (Liquidation) einer AG verbrieft. G. werden bei Sachgründungen mit schwierigen Bewertungsfragen, Sanierungen oder Umfinanzierungen oder auch als Vergütung für Patent- und Lizenzbenutzung (Lizenz) emittiert (Emission). Genußrecht ist nicht mit Mitgliedschaft, die die Aktie verbrieft, verbunden. Gem. AktG (Aktienrecht) ist die Emission von Genußschein mit einer dreiviertel Mehrheit des vertretenen Aktienkapitals auf der Hauptversammlung (Aktiengesellschaft) zu beschließen.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Genußrecht
 
Genussschein