Hauptversammlung
Abk.: HV; Organ der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, in dem die Aktionäre ihre Aktienrechte ausüben können (Parlament der Aktionäre). Die Hauptversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie beschließt über die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (ausgenommen die Vertreter der Arbeitnehmer), die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Bestellung der Abschlußprüfer, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung, Bestellung von Sonderprüfern, über die Auflösung der Gesellschaft sowie über Fragen der Geschäftsführung, wenn der Vorstand dieses verlangen sollte. In der Regel bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung einfacher Mehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist.
Die Hauptversammlung aller Aktionäre (ohne Teilnahmepflicht) ist neben Aufsichtsrat und Vorstand eines der drei Pflichtorgane der Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung werden die Aktionärsrechte ausgeübt, der Wille der Gesellschaft gebildet und in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit die grundlegenden Entscheidungen getroffen; siehe auch Aktienstimmrecht. Die Hauptversammlung ist vor allem zuständig für:
(1) Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat;
(2) Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns;
(3) Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (in der Regel Gesamtentlastung);
(4) Bestellung des Abschlussprüfers;
(5) Massnahmen der Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung;
(6) Auflösung der Aktiengesellschaft;
(7) alle schwerwiegenden Massnahmen (z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Erwerb und Veräusserung wichtiger Beteiligungen). Siehe auch Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische, jeweils mit Literaturangaben.
Literatur: Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, hrsg. von Semler J. und Volhard, R., 2. Auflage, München 2003; Martens, K.: Leitfaden für die Leitung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, 3. Auflage, Köln 2003. Internet: (Einberufung im Internet) http://www.ebundesanzeiger.de; (Termine wichtiger Hauptversammlungen) http://www.die-aktiengesellschaft.de
Aktiengesellschaft.
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