A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Hauptversammlung

Abk.: HV; Organ der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, in dem die Aktionäre ihre Aktienrechte ausüben können (Parlament der Aktionäre). Die Hauptversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie beschließt über die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (ausgenommen die Vertreter der Arbeitnehmer), die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Bestellung der Abschlußprüfer, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung, Bestellung von Sonderprüfern, über die Auflösung der Gesellschaft sowie über Fragen der Geschäftsführung, wenn der Vorstand dieses verlangen sollte. In der Regel bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung einfacher Mehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist.




Die Hauptversammlung aller  Aktionäre (ohne Teilnahmepflicht) ist neben   Aufsichtsrat und  Vorstand eines der drei Pflichtorgane der   Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung werden die Aktionärsrechte ausgeübt, der Wille der Gesellschaft gebildet und in der Regel mit einfacher Stim­menmehrheit die grundlegenden Entscheidungen getroffen; siehe auch   Aktienstimmrecht. Die Hauptversammlung ist vor allem zuständig für:
(1) Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat;
(2) Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns;
(3) Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (in der Regel Gesamtentlastung);
(4) Bestellung des Abschlussprüfers;
(5) Massnahmen der Kapitalbe­schaffung oder -herabsetzung;
(6) Auflösung der Aktiengesellschaft;
(7) alle schwerwiegenden Mass­nahmen (z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Erwerb und Veräusserung wichtiger Beteiligungen). Siehe auch Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, hrsg. von Semler J. und Volhard, R., 2. Auflage, München 2003; Martens, K.: Leitfaden für die Leitung der Hauptversammlung einer Aktien­gesellschaft, 3. Auflage, Köln 2003. Internet: (Einberufung im Internet) http://www.ebundesanzeiger.de; (Termine wichtiger Hauptver­sammlungen) http://www.die-aktiengesellschaft.de

 Aktiengesellschaft.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Harzburger Modell
 
Hauptversammlung und Aktionärseinfluss