Gesamtkostenverfahren
Verfahren der Erstellung der Bank-GuV-Rechnung. Sämtlichen im Geschäftsjahr angefallenen Erträgen werden sämtliche Aufwendungen gegenübergestellt. Anders: Umsatzkostenverfahren.
nach dem Bilanzrichtliniengesetz zugelassenes und in Deutschland vordem aktienrechtlich vorgeschriebenes Verfahren zur Aufstellung der Gewinn - und Verlustrechnung. Nach ihm werden sämtliche Aufwendungen der Rechnungs-periode, gegliedert nach Aufwandsarten, einbezogen. Den Aufwendungen werden auf die gleiche Leistungsmenge bezogene Erträge gegenüber gestellt, so den in einer Periode produzierten Leistungen nicht nur die Erlöse der abgesetzten Leistungen, sondern auch die Erhöhungen des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen müssen hinzugerechnet bzw. bei Minderung der entsprechenden Bestände abgerechnet werden. Nach § 275
(2) HGB ist als Neuerung nach dem Bilanzrichtliniengesetz die Gewinn- und Verlustrechnung in das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit und in das außerordentliche Ergebnis zu gliedern bei gesondertem Ausweis des Steueraufwandes. Desweiteren gelten wichtige Änderungen in der Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge zu Gliederungsposten gegenüber dem AktG in alter Fassung (z.B. Nettoausweis der Umsatzerlöse, Wegfall wichtiger Einzelposten, andere Definition des nur noch wahlweise auszuweisenden Rohergebnisses).
|