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Umsatzkostenverfahren

Verfahren der Erstellung der Bank-GuV-Rechnung. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses werden dem Umsatz des Geschöftsjahrs nicht die gesamten Aufwendungen des Jahres gegenübergestellt, sondern nur die, die für die tatsöchlich verkauften Leistungen angefallen sind. Stellt hohe Anforderungen an die Kostenrechnung. Anders: Gesamtkostenverfahren.




nach § 275 Abs. 3 HGB als Alternative zum Gesamtkostenverfahren für die GuV-Rechnung zugelassen. Seine Zulassung soll der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften dienlich sein. Das U. geht zur Ermittlung des Betriebsergebnisses den direkten Weg, indem es den Umsätzen auch nur die von den tatsächlich verkauften Produkten bzw. von der tatsächlich erbrachten Leistung verursachten Kosten gegenüberstellt.    Umsatzerlöse +  sonstige betriebliche Erträge % Herstellungskosten der abgesetzten Produkte (bzw. der erbrachten Leistung), sog. Umsatzkosten % übrige Kosten, die nicht zu den Umsatzkosten zählen (z.B. allgemeine  Verwaltungskosten, Vertriebskosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, auch  Material- und Fertigungsgemeinkosten, soweit diese nicht in die  Herstellungskosten  einbezogen wurden) _____________________________________________________________________ = Betriebsergebnis Die rationelle Anwendung des U. stellt hohe Anforderungen an die Organisation des Unternehmens, insb. im Bereich der Kostenrechnung und der Lagerverwaltung.

 

 


 

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