gesellschaftliche Zeitpräferenzrate
auf I. Fisher zurückgehendes Konzept, aus der Betrachtung des Konsums (C) für die gesamte Gesellschaft zu verschiedenen Zeitpunkten (t0, t1) eine optimale Zeitstruktur des Konsums abzuleiten, wobei folgende Annahmen gelten: zunehmender Konsum pro Periode ist nur durch Aufgabe von immer mehr Konsum in der anderen Periode möglich; positiver Grenznutzen (U) des Konsums, also: U´(C) > 0, U´´(C) < 0 ; der Nutzen zukünftigen Konsums werde immer niedriger bewertet als der aus gleich hohem Gegenwartskonsum. Daraus folgt die intertemporale Nutzenfunktion für den Zwei-Perioden-Fall: U = U[C(t0), C(t1), a od.:
worin a die positive Zeitpräferenzrate ist und aussagt: ein in t0 und t1 dasselbe Konsumniveau
realisierendes Wirtschaftssubjekt wird nur dann auf eine Einheit Gegenwartskonsum verzichten, wenn es einen um
höheren Zukunftskonsum erwarten kann. Der Gegenwartswert des Konsums in beiden Perioden (Y0) ist dann:
Soll der gegenwärtige Konsumverzicht durch höheren Zukunftskonsum entschädigt werden, müssen rentable Produktionsmöglichkeiten den Entschädigungsbetrag erwirtschaften, somit muß ein Realzins (ir) existieren. Zeitoptimale Konsumaufteilung ergibt sich dann durch die Bedingung: Grenzrate der intertemporalen Substitution |dC1/dC0| muß dem Verhältnis 1 + a/1 + ir gleich sein. Ist ir > a wird das Wirtschaftssubjekt auf Gegenwartskonsum verzichten. Die Zeitpräferenzrate spielt auch in der neoklassischen Wachstumstheorie (Wachstumstheorie,
2.) als Determinante von Kapitalbildung (Kapital, II. a)) und technischem Fortschritt eine bedeutende Rolle. Neuerdings auch in der Theorie der Wirtschaftsordnung : die wirtschaftspolitische Akzeptanz z.B. der Wettbewerbsordnung hängt auch davon ab, wie die längerfristig für die Bürger möglichen Gewinnchancen und die kurzfristig zu befürchtenden Risiken gegeneinander abgewogen werden. Je größer die Diskontrate des auf die Gegenwart abgezinsten zukünftigen Konsums, um so größer wird das Verlustrisiko gegenüber der Konsumzunahme eingeschätzt und um so stärker wird der politische Druck, den Wettbewerb zu reglementieren und drohende Einbußen durch Investitionen zu verhindern.
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